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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2
neanderix Gerd6 „Zahlen wird muß sie schon, das ist ja ihr Sinn, den Geschädigten nicht im...“
Optionen
Leider sind die afair begrenzt,

Yepp. Meines Wissens auf 5.000EUR. Mehr kann sich die Versicherung nicht zurück holen.

Andererseits: welchen tieferen Sinn hat es, einen Menschen wegen einer Unachtsamkeit auf einem Schuldenberg sitzen zu lassen, von dem er zeitlebens nicht mehr runterkommt - obwohl man ihm schon Auto, Häuschen und alles, was man "Luxusgüter" nennt, unterm Hintern weggepfändet hat?

Existenz zerstört, den Rest des Geldes kann man abschreiben und obendrein muss er jetzt u.U. von der Allgemeinheit durchgefüttert werden. Davon hat niemand was.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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