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10% Cu gespart...

WVB-38 / 115 Antworten / Flachansicht Nickles

Dass die Lebensmittel-Händler beim Verkauf alle Triks anwenden um uns, die Käufer zu linken, ist zwischenzeitlich sicher deutschlandweit bekannt, die Namen der Firmen müssen nicht genannt werden, alle verkaufen "Luftbeutel" mit weniger Cips oder, was immer der Inhalt sein sollte...
- Dass aber auch die "Technik-Firmen" es den Lebensmittel-Verkäufern, Herstellern gleich tun, darann hätte ich nicht gedacht....
- Ich kaufe im Baumarkt für eine häussliche Bastelei, Litzendraht, 10mm im quadrat, (soll einige Ampere aushalten) und weil ich für diesen Querschnitt keine Lusterklemmen, bekomme, habe ich die Idee, das Kabel aufzuteilen in 2, 3 oder 4 sektionen und so den Strom zu verteilen...
- Ich desisoliere einige cm. des Kabelks, zähle die Adern, 81 habe ich gezählt und dann messe ich den Durchmesser, 0,35 mm kann ich messen...
- Rechnet mal bitte nach, was das für einen Querschnitt ergibt....
-Ich kann nicht auf 10 mm im quadrat kommen, es fehlen 10%...

Der Durchmesser müsste 0,4mm sein, damit ich mit 80 Adern auf 10 mm im Quadrat komme....

-Auch die Hersteller von Kabeln sparen Kupfer ?????.

Wolfgang

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fgh443 WVB-38 „Es liegt mir sehr fern, angeberische Aussagen zu machen und darum habe ich auch...“
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Nun, jeder hat das Recht sein Zehnquadrat zuhause so zu verlegen wie er es für richtig hält und den Menschen und das Material in einer Art und Weise zu schützen das es sein Gewissen beruhigt. Jeder hat das Recht eine ihm genehme Spannung auf das Kabel zu Legen und es mit einem Strom zu belasten wie er es wünscht.

Aber:

WENN etwas passiert UND es wurde nicht nach den Vorschriften und Regeln verlegt UND wenn das nachgewiesen werden kann, dann
-hat die Feuerwehr das Recht die entstandenen Kosten für Retten und Löschen an den verantwortlichen weiterzuleiten
-haben die Versicherungen das Recht einen entstandenen Schaden nicht begleichen zu müssen bzw. sich das Geld vom Verantwortlichen wiederzuholen
-haben Geschädigte das Recht einen ihnen entstandenen Schaden beim Verursacher einzufordern
-haben die Staatsanwaltschaften die Pflicht zu prüfen ob eine Straftat vorliegt, wie z.B. bei großem Sachschaden, Körperverletzung etc

Fazit:
Du bist (vermutlich) alt genug, entscheide selbst.

Mist, schon wieder was gelernt...
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