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Telefonspammer bitten zur Kasse

Olaf19 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Dass die Spammerei via Telefon ein ähnlich aufdringlicher Eingriff in die Privatsphäre ist wie fahrende Bauchladen-Händler an der Haustür, daran haben wir uns allmählich gewöhnt. Mit etwas Pech kann es jetzt sogar dem Bankkonto an den Kragen gehen:

http://www.golem.de/0808/61657.html

Demnach hatten die Angerufenen vor einiger Zeit Lotterielose gekauft und per Bankeinzug bezahlt - dadurch wurde die Bankverbindung zusammen mit den Adressdaten gespeichert.

Bei Lichte besehen... dann könnte man auch sofort abbuchen, ohne sich vom zu Betrügenden vorher ein klares Nein abzuholen. Dann würde wenigstens das lästige Eindringen in die Privatsphäre entfallen :-O

CU
Olaf

WVB-38 charlie62 „ Wie soll das auch funktionieren? Du hast ja nicht der Sparkasse eine...“
Optionen

@charlie62,

du hast Recht, ich habe mich falsch ausgedrückt:
- es sollte heissen:
"mein Konto für eine bestimmte Einzugsermächtigung Sperren", wirerrufen kann ich die Einzugsermächtigung matürlich nur bei "Dem",
dem ich sie erteilt habe.
Also, mein Konto sperren lassen, für eine bestimmten Besitzer einer Einzugsermächtigung, das sollte aus meiner Sicht, möglich sein.
Mit deiner Nr. 2 hast Du auch Recht, ich erinnere mich gut, ich bekam Briefe von zwei Filialen der R+V und von einer wurde mir sogar ein Tolles Angebot gemacht, aber erst als ich schon von meinem neuen Versicherer den Vertrag hatte. Dann übte die R+V Druck auf meinen neuen Versicherer aus, der musste mir den Vertrag kündigen.
Glücklicherweise hat der neue Versicherer einen Vertreten im Ort, und der hat die Sache dann telefonisch mit der R+V geregelt.
Allerdings ist die Sache schon mindesrens 8 Jahre her.

" Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung kann man jederzeit widerrufen."
Ja, aber wenn der Betroffene jeden Brief, auch mit Empfangsbestätigung ignoriert? - dann wird der Kunde gezwungen sein Recht vor Gericht zu erkämpfen....
- Wenn ich mein Konto für einen "Einzieher" jedoch sperren könnte, dann soll "Der" doch vor Gericht ziehen, wenn er meint "Recht" zu hanen.

Wolfgang