Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Telefonspammer bitten zur Kasse

Olaf19 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Dass die Spammerei via Telefon ein ähnlich aufdringlicher Eingriff in die Privatsphäre ist wie fahrende Bauchladen-Händler an der Haustür, daran haben wir uns allmählich gewöhnt. Mit etwas Pech kann es jetzt sogar dem Bankkonto an den Kragen gehen:

http://www.golem.de/0808/61657.html

Demnach hatten die Angerufenen vor einiger Zeit Lotterielose gekauft und per Bankeinzug bezahlt - dadurch wurde die Bankverbindung zusammen mit den Adressdaten gespeichert.

Bei Lichte besehen... dann könnte man auch sofort abbuchen, ohne sich vom zu Betrügenden vorher ein klares Nein abzuholen. Dann würde wenigstens das lästige Eindringen in die Privatsphäre entfallen :-O

CU
Olaf

WVB-38 Olaf19 „Telefonspammer bitten zur Kasse“
Optionen

@ olaf19,

apropos "Einzugsermächtigung" habe ich vor Jahren eine sehr schlechte
Erfahrung gemacht und bin dabei auf eine Gesetzmässigket gestossen ("Gesetz?, Bankregel?) die meinem gesunden Menschenverstand wiederspricht.
- Meinem Autoversicherer erteile ich eine Einzugsermächtigung, da ich Ihn für ein seriöses Unternehmen hielt. (R+V)
- Als der seine Beiträge erhöht, kündige ich die Autoversicherung und finde eine Andere Versicherung. Der gekündigte Autoversicherer, Ignoriert einfach meine Kündigung, Ignoriert einfach auch die Kündigung der "Einzugsermachtigung" und bucht weiter ab, was "Er" meint es steht ihm zu.

Nun aus meiner Sicht der absolute Höhepunkt der Gesetzgebung"...
Ich kann bei meiner Sparkasse, eine gegebene Einzugsermächtigung "nicht widerrufen" wen der Empfänger dieser Ermächtigung ignoriert...
Fazit... Bei einer einmal gegebenen Eizugsermächtigung, ist der Kontoinhaber von der "Ehrlichkeit" des Versicherers, abhängig.
die einzige Möglichkeit in einem solchen Falle.. Die Rückbuchung..(in meinem Falle, leider kostenintensiv)

Wolfgang