Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Telefonspammer bitten zur Kasse

Olaf19 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Dass die Spammerei via Telefon ein ähnlich aufdringlicher Eingriff in die Privatsphäre ist wie fahrende Bauchladen-Händler an der Haustür, daran haben wir uns allmählich gewöhnt. Mit etwas Pech kann es jetzt sogar dem Bankkonto an den Kragen gehen:

http://www.golem.de/0808/61657.html

Demnach hatten die Angerufenen vor einiger Zeit Lotterielose gekauft und per Bankeinzug bezahlt - dadurch wurde die Bankverbindung zusammen mit den Adressdaten gespeichert.

Bei Lichte besehen... dann könnte man auch sofort abbuchen, ohne sich vom zu Betrügenden vorher ein klares Nein abzuholen. Dann würde wenigstens das lästige Eindringen in die Privatsphäre entfallen :-O

CU
Olaf

Olaf19 odin4 „Nur warum kann dann jeder Hinz Kunz abbuchen - ohne schriftliche...“
Optionen

Genau das ist ja der Punkt: Die Einzugsermächtigung lag ja durchaus vor, vermutlich sogar in Schriftform. Aber eben nur für den einmaligen Kauf von Losen, nicht für irgendwelche dusseligen Gewinnspiele. Vielleicht war der Vordrucktext so hinterfotzig formuliert, dass man die Genehmigung zur Abbuchung auf diese ausdehnen konnte.

Ich weiß nicht, wie das heute ist, aber früher - k.A. bis wann - gab es bei Abbuchungen so eine Art "Bagatellgrenze", d.h. bis unter 100 DM waren Abbuchungen auch ohne gesonderte Ermächtigung möglich. Natürlich konnte der Kontoinhaber das Geld ggfs. zurückfordern, wenn die Abbuchung nicht rechtens war.

CU
Olaf