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Telefonspammer bitten zur Kasse

Olaf19 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Dass die Spammerei via Telefon ein ähnlich aufdringlicher Eingriff in die Privatsphäre ist wie fahrende Bauchladen-Händler an der Haustür, daran haben wir uns allmählich gewöhnt. Mit etwas Pech kann es jetzt sogar dem Bankkonto an den Kragen gehen:

http://www.golem.de/0808/61657.html

Demnach hatten die Angerufenen vor einiger Zeit Lotterielose gekauft und per Bankeinzug bezahlt - dadurch wurde die Bankverbindung zusammen mit den Adressdaten gespeichert.

Bei Lichte besehen... dann könnte man auch sofort abbuchen, ohne sich vom zu Betrügenden vorher ein klares Nein abzuholen. Dann würde wenigstens das lästige Eindringen in die Privatsphäre entfallen :-O

CU
Olaf

charlie62 WVB-38 „@ olaf19, apropos Einzugsermächtigung habe ich vor Jahren eine sehr schlechte...“
Optionen
Ich kann bei meiner Sparkasse, eine gegebene Einzugsermächtigung "nicht widerrufen" wen der Empfänger dieser Ermächtigung ignoriert...

Wie soll das auch funktionieren? Du hast ja nicht der Sparkasse eine Einzugsermächtigung erteilt.

Fazit... Bei einer einmal gegebenen Eizugsermächtigung, ist der Kontoinhaber von der "Ehrlichkeit" des Versicherers, abhängig.

Natürlich nicht. Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung kann man jederzeit widerrufen (natürlich auch während der Vertragslaufzeit).

Wenn in solchen Fällen dann weiterhin Beträge eingezogen werden, liegt dies entweder daran, dass der Empfänger den Widerruf nicht erhalten hat, oder es sich um eine Firma mit mangelhafter Betriebsorganisation handelt (da ich die R+V Versicherung gut kenne, gehe ich von der 2. Variante aus).

Und wenn jemand ohne gültige Einzugsermächtigung, also ungerechtfertigt, Beträge von deinem Konto einzieht, sind die Rückgabekosten nicht dein Problem, sondern gehen zu Lasten dem Empfängers.