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Telefonspammer bitten zur Kasse

Olaf19 / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Dass die Spammerei via Telefon ein ähnlich aufdringlicher Eingriff in die Privatsphäre ist wie fahrende Bauchladen-Händler an der Haustür, daran haben wir uns allmählich gewöhnt. Mit etwas Pech kann es jetzt sogar dem Bankkonto an den Kragen gehen:

http://www.golem.de/0808/61657.html

Demnach hatten die Angerufenen vor einiger Zeit Lotterielose gekauft und per Bankeinzug bezahlt - dadurch wurde die Bankverbindung zusammen mit den Adressdaten gespeichert.

Bei Lichte besehen... dann könnte man auch sofort abbuchen, ohne sich vom zu Betrügenden vorher ein klares Nein abzuholen. Dann würde wenigstens das lästige Eindringen in die Privatsphäre entfallen :-O

CU
Olaf

odin4 Olaf19 „Telefonspammer bitten zur Kasse“
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Tja, Lotterie ist eben Glücksspiel. Datenschutz ab sofort wohl auch. Gut, das ich beim Lottospielen keine "Kundendaten" preisgebe und dabei nur BAR bezahle.

Die EC-Karte und das Girokonto sollten im Zuge der finanziellen Sicherheit vielleicht demnächst besser abgeschafft werden ... Von Kreditkarten möchte ich gar nicht erst sprechen.

Olaf19 odin4 „Tja, Lotterie ist eben Glücksspiel. Datenschutz ab sofort wohl auch. Gut, das...“
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Hi Odin,

wie heißt es so schön - umsonst ist nichts auf der Welt, nur der Tod... und nicht einmal der. Und so "bezahlt" man eben auch für die Bequemlichkeiten des modernen Zahlungsverkehrs, und damit meine ich jetzt nicht die Bankgebühren.

Ja, es ist schon praktisch mit Plastikgeld zu bezahlen, ob ec- oder Kreditkarte, keine Frage. Aber man macht sich damit ganz schön "transparent" für andere :-/ Auch die Zahlung per Lastschrifteinzug ist - insbesondere bei regelmäßigen Geldtransfers - eine große Arbeitsersparnis.

Nur eben dummerweise oft nicht nur für einen selbst, sondern auch für ungebetene Gäste...

CU
Olaf

odin4 Olaf19 „Hi Odin, wie heißt es so schön - umsonst ist nichts auf der Welt, nur der...“
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Nur warum kann dann jeder Hinz & Kunz abbuchen - ohne schriftliche Einzugsermächtigung sollte das UNMÖGLICH gemacht werden - meiner Meinung nach.

Wäre ich kriminell veranlagt, dann müsste ich bei diesem löchrigen System mir nur möglichst viele Kontodaten verschaffen und von jedem dieser Konten einen "überschaubaren" Betrag, wie in unserem Beispiel etwa 50,-- Euro abbuchen und mein Zielkonto dann möglichst schnell abräumen.

Das ist wohl in etwa die Vorgehensweise dieser Callcenter, und das wird nur der ANFANG dieser Art Abzocke sein!

Olaf19 odin4 „Nur warum kann dann jeder Hinz Kunz abbuchen - ohne schriftliche...“
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Genau das ist ja der Punkt: Die Einzugsermächtigung lag ja durchaus vor, vermutlich sogar in Schriftform. Aber eben nur für den einmaligen Kauf von Losen, nicht für irgendwelche dusseligen Gewinnspiele. Vielleicht war der Vordrucktext so hinterfotzig formuliert, dass man die Genehmigung zur Abbuchung auf diese ausdehnen konnte.

Ich weiß nicht, wie das heute ist, aber früher - k.A. bis wann - gab es bei Abbuchungen so eine Art "Bagatellgrenze", d.h. bis unter 100 DM waren Abbuchungen auch ohne gesonderte Ermächtigung möglich. Natürlich konnte der Kontoinhaber das Geld ggfs. zurückfordern, wenn die Abbuchung nicht rechtens war.

CU
Olaf

peterson Olaf19 „Genau das ist ja der Punkt: Die Einzugsermächtigung lag ja durchaus vor,...“
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Danach liegt keine mehr vor, da sie nach dem einmaligen Vorgang ungültig wird.

Das ist wie mit einer Kinokarte.

WVB-38 Olaf19 „Telefonspammer bitten zur Kasse“
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@ olaf19,

apropos "Einzugsermächtigung" habe ich vor Jahren eine sehr schlechte
Erfahrung gemacht und bin dabei auf eine Gesetzmässigket gestossen ("Gesetz?, Bankregel?) die meinem gesunden Menschenverstand wiederspricht.
- Meinem Autoversicherer erteile ich eine Einzugsermächtigung, da ich Ihn für ein seriöses Unternehmen hielt. (R+V)
- Als der seine Beiträge erhöht, kündige ich die Autoversicherung und finde eine Andere Versicherung. Der gekündigte Autoversicherer, Ignoriert einfach meine Kündigung, Ignoriert einfach auch die Kündigung der "Einzugsermachtigung" und bucht weiter ab, was "Er" meint es steht ihm zu.

Nun aus meiner Sicht der absolute Höhepunkt der Gesetzgebung"...
Ich kann bei meiner Sparkasse, eine gegebene Einzugsermächtigung "nicht widerrufen" wen der Empfänger dieser Ermächtigung ignoriert...
Fazit... Bei einer einmal gegebenen Eizugsermächtigung, ist der Kontoinhaber von der "Ehrlichkeit" des Versicherers, abhängig.
die einzige Möglichkeit in einem solchen Falle.. Die Rückbuchung..(in meinem Falle, leider kostenintensiv)

Wolfgang






charlie62 WVB-38 „@ olaf19, apropos Einzugsermächtigung habe ich vor Jahren eine sehr schlechte...“
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Ich kann bei meiner Sparkasse, eine gegebene Einzugsermächtigung "nicht widerrufen" wen der Empfänger dieser Ermächtigung ignoriert...

Wie soll das auch funktionieren? Du hast ja nicht der Sparkasse eine Einzugsermächtigung erteilt.

Fazit... Bei einer einmal gegebenen Eizugsermächtigung, ist der Kontoinhaber von der "Ehrlichkeit" des Versicherers, abhängig.

Natürlich nicht. Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung kann man jederzeit widerrufen (natürlich auch während der Vertragslaufzeit).

Wenn in solchen Fällen dann weiterhin Beträge eingezogen werden, liegt dies entweder daran, dass der Empfänger den Widerruf nicht erhalten hat, oder es sich um eine Firma mit mangelhafter Betriebsorganisation handelt (da ich die R+V Versicherung gut kenne, gehe ich von der 2. Variante aus).

Und wenn jemand ohne gültige Einzugsermächtigung, also ungerechtfertigt, Beträge von deinem Konto einzieht, sind die Rückgabekosten nicht dein Problem, sondern gehen zu Lasten dem Empfängers.
WVB-38 charlie62 „ Wie soll das auch funktionieren? Du hast ja nicht der Sparkasse eine...“
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@charlie62,

du hast Recht, ich habe mich falsch ausgedrückt:
- es sollte heissen:
"mein Konto für eine bestimmte Einzugsermächtigung Sperren", wirerrufen kann ich die Einzugsermächtigung matürlich nur bei "Dem",
dem ich sie erteilt habe.
Also, mein Konto sperren lassen, für eine bestimmten Besitzer einer Einzugsermächtigung, das sollte aus meiner Sicht, möglich sein.
Mit deiner Nr. 2 hast Du auch Recht, ich erinnere mich gut, ich bekam Briefe von zwei Filialen der R+V und von einer wurde mir sogar ein Tolles Angebot gemacht, aber erst als ich schon von meinem neuen Versicherer den Vertrag hatte. Dann übte die R+V Druck auf meinen neuen Versicherer aus, der musste mir den Vertrag kündigen.
Glücklicherweise hat der neue Versicherer einen Vertreten im Ort, und der hat die Sache dann telefonisch mit der R+V geregelt.
Allerdings ist die Sache schon mindesrens 8 Jahre her.

" Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung kann man jederzeit widerrufen."
Ja, aber wenn der Betroffene jeden Brief, auch mit Empfangsbestätigung ignoriert? - dann wird der Kunde gezwungen sein Recht vor Gericht zu erkämpfen....
- Wenn ich mein Konto für einen "Einzieher" jedoch sperren könnte, dann soll "Der" doch vor Gericht ziehen, wenn er meint "Recht" zu hanen.

Wolfgang

charlie62 WVB-38 „@charlie62, du hast Recht, ich habe mich falsch ausgedrückt: - es sollte...“
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Wenn ich mein Konto für einen "Einzieher" jedoch sperren könnte, dann soll "Der" doch vor Gericht ziehen, wenn er meint "Recht" zu hanen.

Wo ist das Problem? Du kannst doch die Lastschrift immer wieder widerrufen. Bei der von dir genannten Kfz-Versicherung ist das ja nur einmal im Jahr. Du glaubst doch nicht, dass die das jahrelang durchziehen, zumal es rechtlich gar nicht zulässig ist.

Beim Lastschriftverkehr verpflichtet sich der Einreicher einer Lastschrift gegenüber seiner Bank, dass er nur Lastschriften zum Einzug einreicht, für die er entsprechende Einzugsermächtigungen besitzt.

Aus diesem Grund gibt es bei den Banken auch keine Routinen um solche Lastschriften, die eigentlich gar nicht vorkommen dürfen, automatisch zurückzureichen.
WVB-38 charlie62 „ Wo ist das Problem? Du kannst doch die Lastschrift immer wieder widerrufen. Bei...“
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@charlie62,
"wo liegt das Problem" - so ist Deine Frage...
Für mich gibt es keines mehr... Ich bin sehr vorsichtig bei der Erteilung von "Einzugsermächtigungen", un nun mal sortieren....
Den Statlichen Unternehmen, - Für die PKW-Steuer, für Haus und Grundsteuer, aus meiner Sicht, Bedenkenlos eine Einzugsermächtigung erteilen. In diesen Ämtern, sitzen "Beamte" die Ihr Gehalt nicht nach ""Ertrag" ihrer Tätigkeit erhalten. Bei Versicherungen, Telecomunternehmen und noch anderen Dienstleistern, sind es "Vertreter", "Callcenter-Mitarbeiter" auch höhere "MANAGER" die Ihre Einkünfte, im Zusammenhang mit dem "Ertrag", "Profit" des Unternehmens kassieren....
---- Auf diese Art, wird die "Ehrlichkeit" im Job, in der BRD untergraben...
Ich habe einfach meine Erfahrungen geschildert, und die Konsequenz daraus gezogen... Vorsicht mit dem Erteilen von Einzugsermächtigungen....
-- Du wilst mir und vermutlich auch anderen, genau diese Vorsicht ausreden..

--- Das ist das Problem ! ! ....

Du kennst ja die R+V... und auch hier will ich mich verbessern..
-- nein, nicht die R+V ist das Problem..
Mitarbeite der R+V, Vertreter, Verantwortliche Funktionäre, Manager, Menschen mit nidrigem Verantwortbewustsein...für "Gemeinschafft", Zivilverantwortung und andere Eigenschaften, die einem Unternehmen Pluspunkte einbringen...
Du Charly62, versuchst für die R+V eine Entschuldigung zu posten, dafür was ich, real erlebt habe...
Du warst von mir nicht angesprochen.....
Der R+V, als deutsches Unternehmen, wünsche ich nur Erfolg... und Ehrliche Mitarbeiter...

W.

charlie62 WVB-38 „@charlie62, wo liegt das Problem - so ist Deine Frage... Für mich gibt es...“
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Du wilst mir und vermutlich auch anderen, genau diese Vorsicht ausreden

Du Charly62, versuchst für die R+V eine Entschuldigung zu posten, dafür was ich, real erlebt habe...

So ein Unsinn. Ich versuche nur einige deiner Falschbehauptungen i.S. Einzugsermächtigung bzw. Lastschriftenrückgabe richtig zu stellen.

Für dich ist es auf jeden Fall besser keine Einzugsermächtigungen zur erteilen. Wer das Verfahren nicht versteht, der sollte es meiden.

Du kannst dich entweder kundig machen

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/frameset.html

oder weiterhin falsche Panik schüren.

WVB-38 charlie62 „ So ein Unsinn. Ich versuche nur einige deiner Falschbehauptungen i.S....“
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@charlie62,
mir geht es ganz sicher nicht darum, irgendwehn von der Abgabe einer Einzugsermächtigung abzuhalten..
Soll doch jeder seine Ermächtigung den "Abzockern" von "Lotterielosen" geben, ist mir vollkommen egal....
Du gehörst offensichtlich zu der Gilde der Profitöre dieser Gilde, sonst würdest Du dich hier nicht so "intensiv" ins Zeug legen....

Ich benötige keine "Beratung" von deinesgleichen.....
---- Keine Lose von welcher Lotterie auch immer---
denkt mal alle nach über das Wort... Lotter...ie??



charlie62 WVB-38 „@charlie62, mir geht es ganz sicher nicht darum, irgendwehn von der Abgabe einer...“
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Du gehörst offensichtlich zu der Gilde der Profitöre dieser Gilde, sonst würdest Du dich hier nicht so "intensiv" ins Zeug legen....

Eine Verschwörung jagt die nächste.

Wenn du gegenüber der R+V Versicherung auch so zusammenhanglos gestammelt hast, von Rechtschreibung und Textgestaltung will ich mal gar nicht reden, dann wundert es mich nicht, dass die den Widerruf nicht als solchen erkannt haben.

Ein User bei Nickles hat auf ein Posting von dir einmal geantwortet:

Zieh mal die dicken Handschuhe aus - man kann ja kaum entziffern, was Du mit Deinen Patschehändchen da alles zusammenklopfst.

http://www.nickles.de/thread_cache/538355893.html#_pc

Dem kann ich mich nur anschließen.
WVB-38 Nachtrag zu: „@charlie62, mir geht es ganz sicher nicht darum, irgendwehn von der Abgabe einer...“
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tut mir Leid charlie62, vielleicht bist Du ja ein ehrlicher Vertreter der Gilde der Profitöre von "Einzugsermächtigungen" aber meine Erfahrung "wie oben beschrieben" macht mich "sehr vorsichtig" für dieses Verfahren......

Einzugsermächtigung für Lotterielose ??? dazu hätte ich mich ganz siecher nie überreden lasssen....
Mir genügt was ich erlebt habe....
Meine Frage nun an alle Leser hier... Wieso verteigdigt ein Mitglied von NICKELS so intensiev, diese Methode, trotz Einzugsermächtigungs- Abzocke via Lotterie, diese Form des Geld-Verkehrs????...
--- Eigeninteresse--- ! ! !
Solange die Hausbank "ehrlich" ist, nichts gegen die Metode...



charlie62 WVB-38 „tut mir Leid charlie62, vielleicht bist Du ja ein ehrlicher Vertreter der Gilde...“
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Meine Frage nun an alle Leser hier... Wieso verteigdigt ein Mitglied von NICKELS so intensiev, diese Methode, trotz Einzugsermächtigungs- Abzocke via Lotterie, diese Form des Geld-Verkehrs????...

Weil dieses Verfahren bequem und ohne Risiko ist - falls man nicht gerade Dummy mit Nachnamen heißt.

WVB-38 charlie62 „ Weil dieses Verfahren bequem und ohne Risiko ist - falls man nicht gerade Dummy...“
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charlie62,
du bist ja, nach deinen Postings hier zu urteilen, sehr daran interessiert, dass kein Bankkunde, jedwelcher Bank, jeh irgend einen Zweifel an einer "Einzugsermächtigung" hegt.
Das weisst Dich für mich, und auch andere Bankknden sollten das begreifen, als "Interessenvertreter" der Banken und Profitöre von Einzugsermächtigungen aus.
Ich will das hier wiederholen: solange das "Ehrlich" abläuft ist alles O.K. , genau hier ligt das Problem...
An alle Bankkunden allso: Keine Einzugsermächtigung blauäugig erstellen und unterschreiben.....

Das gefällt Dir nicht, charlie62?

w.


charlie62 WVB-38 „charlie62, du bist ja, nach deinen Postings hier zu urteilen, sehr daran...“
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Handschuhe ausziehen!

An alle Bankkunden allso:

Ob die alle diesen Thread lesen?

WVB-38 charlie62 „Handschuhe ausziehen! Ob die alle diesen Thread lesen?“
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Ja charlie62, du benutzt in deinen Postins ein Zitat von J.J. Russeau.
Ich persönlich glaube nicht, dass Du den wahren, philosofischen, Hintergrund dieses Zitates geschnallt hast..

werde aber meinentwegen glücklich damit!!

tschüss...

charlie62 WVB-38 „Ja charlie62, du benutzt in deinen Postins ein Zitat von J.J. Russeau. Ich...“
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Ja charlie62, du benutzt in deinen Postins ein Zitat von J.J. Russeau. Ich persönlich glaube nicht, dass Du den wahren, philosofischen, Hintergrund dieses Zitates geschnallt hast..

Du scheiterst ja schon am Namen.
Olaf19 WVB-38 „charlie62, du bist ja, nach deinen Postings hier zu urteilen, sehr daran...“
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Hallo Wolfgang,

eigentlich möchte ich mich nach Möglichkeit heraushalten, wenn zwei andere User sich streiten, aber das geht nun wirklich zu weit.

Charlie62 ist afair beruflich als Bankkaufmann tätig und hat im Laufe der Zeit schon viele sachkundige Postings in Sachen Geld abgesetzt. Auch der hier gepostete Link - http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/frameset.html - sieht mir sehr brauchbar aus, auch wenn ich als Nicht-Banker vieles nicht beurteilen kann, was da steht.

Mir ist schleierhaft, woraus du schlussfolgerst, dass ausgerechnet Charlie sich hier zum "Anwalt von Betrügern" macht.

Er hat mehrfach darauf hingewiesen, dass du als Geschädigter eines nicht rechtmäßigen Bankeinzuges mitnichten und -neffen auf deinem Schaden sitzen zu bleiben brauchst. Der Bankeinzug ist und bleibt eine der komfortabelsten Möglichkeiten, Zahlungen abzuwickeln. Das sollte man sich doch nicht von einer Handvoll Betrüger vermiesen lassen.

Ich lasse schon seit vielen Jahren alles abbuchen, was nicht niet- und nagelfest ist - also 100% aller sich regelmäßig, d.h. monatlich oder jährlich wiederholenden Zahlungen. Da ist noch nie irgendwas zu viel abgebucht worden!

Selbst wenn dies einmal passieren sollte - dann muss ich mir eben das eine Mal die Mühe machen und die Lastschrift zurückbuchen lassen. So what? Das ist doch immer noch zehntausend Mal bequemer, als sein Leben lang jede einzelne Zahlung mühsam und umständlich per Überweisung abzuwickeln!

Und was kann bei einer Überweisung - womöglich noch mit Kugelschreiber hingekliert - alles daneben gehen, Stichwort Zahlendreher...

CU
Olaf

WVB-38 Olaf19 „Bankeinzug vs. Überweisungen“
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@olaf19,

tut mir leid, wenn ich mit meinem ersten Posting hier, einen "Streit" mit charlie62 provoziert habe.
Ich habe ja "nur" meine Erfahrung, mit einem Aspekt der "Einzugsermächtigung" schildern wollen, der meinem "Verständniss" von Bankregeln nicht entspricht.
Dass das im Bankverkehr anders ist, als ich mir das wünsche, werde ich eben einfach akzeptieren.
Ganz sicher will ich den Charlie nicht als "Anwalt von Betrügern" machen.
Er vertrit die Interessen der Banken und deren Regeln, Gesetze. Die Diskussion zwischen Ihm und mir hat sich einfach hochgeschaukelt, weil der "Aspekt" des Bankgeschäftes den ich geschildert habe, von Ihm so interpretiert wurde, dass ich grundsätzlich den Geldverkehr über "Einzugsermächtigung" ablehne.
Das stimmt so einfach nicht!.
Auch meine Monatlichen Geldfälligkeiten werden über Bankeinzug erledigt. Steuern, Versicherungsbeiträge, Miete, Stromrechnung, Radio-TV-Kabel-Internet, (GEZ), ja sogar eine Zeitschrift holt sich von meinem Konto ihren Obulus. Also das Einzugsermächtigungsverfahren grundsätzlich, würde auch ich nicht missen wollen.
Der charlie62 sollte mir altem Hitzkopf verzeihen, wenn er das kann.
Den Namen "dummy" habe ich mir gerne, selber gegeben, aber wenn ein "akademisch gebildeter Mensch" mir diesen "dummy" als "Eigenschaft" aufdrückt....... ich kann gut damit leben.
Mein "deutsch", na ja, ist wie es ist...und wenn einer mit dem Verständniss meiner Satzbildung und Rechtschreibung nichts anfangen kann, ja, Ignorieren ist die Losung.

Wolfgang


Olaf19 WVB-38 „@olaf19, tut mir leid, wenn ich mit meinem ersten Posting hier, einen Streit mit...“
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> Auch meine Monatlichen Geldfälligkeiten werden über
> Bankeinzug erledigt. Steuern, Versicherungsbeiträge, Miete,
> Stromrechnung, Radio-TV-Kabel-Internet, (GEZ), ja sogar
> eine Zeitschrift holt sich von meinem Konto ihren Obulus.

Na dann bin ich beruhigt... Ich hatte allen Ernstes befürchtet, dass du Monat für Monat all diese ständig wiederkehrenden Zahlungen per Überweisung erledigst, möglicherweise noch mit Kugelschreiber und Blaupausen-Papier ;-)

Nach wie vor denke ich, dass das prinzipiell auch alles kein Problem ist. Man sollte seine Bankverbindung nicht wahllos durch die Gegend streuen, aber seriöse Unternehmen, Vereine, Körperschaften des Öffentlichen Rechts o.ä. kann man schon abbuchen lassen.

So, dann wünsche ich allen hier einen erholsamen Schlaf (ist schon wieder halb zwölf geworden...).

CU
Olaf