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News: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht

Chaos nach BVG-Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ob die Abmahnanwälte nach dem gestrigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ihr lukratives Geschäft weiterhin betreiben können, scheint jetzt von den Providern abzuhängen.

Wenn die nämlich ihre Daten mit der Vorratsdatenspeicherung begründen, dürfen diese Daten nur bei "schweren Straftaten" an die Behörden ausgehändigt werden. Das ist zum Beispiel auch Beamtenbestechung, eines von hunderten Beispielen. Filesharer wären damit nach der Verfügung von gestern aber sicher, da Filesharing noch nicht als schwere Straftat gilt.

Beruft sich der Provider jedoch nicht auf die VDS, sind die Daten, wie bisher auch schon, nicht mehr geschützt. Jetzt wird also gewürfelt.

Quelle: telepolis

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libertè Redaktion „Chaos nach BVG-Urteil“
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Tach auch an die Redaktion,
oder lest Ihr selber im Forum nicht?

man betrachte den Thread von 17:29
http://www.nickles.de/static_cache/538353646.html

schade das man den Erzeuger dieses Threads nicht erkennem kamm.. ich kann nur vermuten..


MfG
Liberté
;~)

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Anscheinend nicht! Olaf19
Nicht ganz... Olaf19