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News: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht

Chaos nach BVG-Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ob die Abmahnanwälte nach dem gestrigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ihr lukratives Geschäft weiterhin betreiben können, scheint jetzt von den Providern abzuhängen.

Wenn die nämlich ihre Daten mit der Vorratsdatenspeicherung begründen, dürfen diese Daten nur bei "schweren Straftaten" an die Behörden ausgehändigt werden. Das ist zum Beispiel auch Beamtenbestechung, eines von hunderten Beispielen. Filesharer wären damit nach der Verfügung von gestern aber sicher, da Filesharing noch nicht als schwere Straftat gilt.

Beruft sich der Provider jedoch nicht auf die VDS, sind die Daten, wie bisher auch schon, nicht mehr geschützt. Jetzt wird also gewürfelt.

Quelle: telepolis

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Anscheinend nicht! Olaf19
Michael Nickles Olaf19 „Grüß dich Mike... wir können nicht vor jeder News prüfen, ob zum gleichen...“
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Olaf - klar wird der neue Mechanismus was ändern. Dann sind alle eingereichten News an einer zentralen Stelle einsehbar und man muss nicht die Foren durchgucken um festzustellen ob ein News-Thema bereits vorhanden ist.
Grüße,
Mike

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Nicht ganz... Olaf19