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News: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht

Chaos nach BVG-Urteil

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Ob die Abmahnanwälte nach dem gestrigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ihr lukratives Geschäft weiterhin betreiben können, scheint jetzt von den Providern abzuhängen.

Wenn die nämlich ihre Daten mit der Vorratsdatenspeicherung begründen, dürfen diese Daten nur bei "schweren Straftaten" an die Behörden ausgehändigt werden. Das ist zum Beispiel auch Beamtenbestechung, eines von hunderten Beispielen. Filesharer wären damit nach der Verfügung von gestern aber sicher, da Filesharing noch nicht als schwere Straftat gilt.

Beruft sich der Provider jedoch nicht auf die VDS, sind die Daten, wie bisher auch schon, nicht mehr geschützt. Jetzt wird also gewürfelt.

Quelle: telepolis

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Anscheinend nicht! Olaf19
Nicht ganz... Olaf19
J-G-W BigBossBigge „Richtig, BVG ist falsch. Oh gott, komme mir hier so vor wie ein Erbsenzähler....“
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es liegt daran, dass die deutsche Sprache klare Regeln und Vorgaben hat und nicht ein Akt der Willkür ist.

Wäre sie das, könnte jeder labern, was er will und keiner wüsste, was gemeint ist.

Da sie sich (Du willst es ja offensichtlich nicht) aber an Regeln hält, wissen alle, was gemeint ist.

Das ist DEUTSCHE SPRACHE!!!

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