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Freibrief für Musikpiraten - Schwere Zeiten für Piratenjäger

Alfredo7 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.

Aber lest doch einfach selbst:

http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html

Was haltet ihr davon ??

Gruss Alfredo7

Neid und Missgunst ist die Wurzel jeden Übels
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