Niedersachsens Innenminister Schünemann will zur Terrorabwehr Wohnungen heimlich durchsuchen. Ein richterlicher Beschluss soll aber weiterhin notwendig sein.
        
        Dem Focus sagte er: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen".
        
        Dazu muss ein Gesetz erlassen werden, denn Artikel 13 GG soll die Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden (Absatz 7).
        
        Quelle: Netzeitung
      
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          Und wenn jmd rumschelicht und jmd ihn hinterrücks kampfunfähig mache oder ihn tot schlage, dann is man wieder schuld oder was?
          
          So viel zum Rechtsstaat und den bösen anderen Lädnern in denen Demokratie nicht Einzug hält...
          
          So viel zur Gerechtigkeit, Freiheit und der Volksherschaft O_o
        
