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Wissen die eigentlich...

Tommy22 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.tagesschau.de/ausland/marco6.html

...,was sie dem Jungen antun? Ich bin nur ein Jahr älter als er, daher lässt sich erahnen, was auf Marco noch alles zukommt. Ich war zu dem Zeitpunkt in der 11. Klasse, hätte dann ja diese noch beenden und den Anfang der 12. Klasse nachholen müssen, wobei das fast unmöglich ist, da es sich um die wichtigen Abiturstufen handelt, wahrscheinlich hätte ich die beiden Schuljahre komplett wiederholen müssen. Dazu kommen ja auch noch die psychischen Schäden und und und...

Ich meine, da werden einem Jungen nicht nur die wichtigsten Schuljahre weggenommen, was erschwerend für die (berufliche) Zukunft ist, sondern auch Teile der Kindheit und alle damit verbundenen Erlebnisse, Wünsche etc.

Ich habe den Eindruck, der Türkei geht es darum ein Exempel zu statuieren bzw. dieser englischen Familie irgendetwas zu gewinnen. Selbst wenn sich die Beschuldigungen bewahrheiten, sind die derzeitigen Bedingungen und Verfahren nicht würdig oder gerecht genug.
Hey Dr. Kleiner - Ja Gordon? - Guck mal! Ist das nicht ne schöne Brechstange!? Fass sie mal an!
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Blendgranate charlie62
ABatC Tommy22 „Wissen die eigentlich...“
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Irgendwie ist die ganze Diskussion, ob der Junge jetzt schuldig oder unschuldig hinter Gitter sitzt eigentlich unsinnig, da das hier keiner beurteilen kann, da die Ermittlungsunterlagen wohl keinem der hier Anwesenden vorliegen.

Interessant ist aber die Frage, ob die Untersuchungshaft notwendig ist. Im Allgemeinen wird Untersuchungshaft bei uns angeordnet, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, oder wenn damit zu rechnen ist das der Täter in Freiheit weitere Straftaten begeht. Unter diesen Bedingungen ist eine Haft auch angemessen. In diesem Fall gehe ich mal davon aus, das der Junge keine weiteren Straftaten begehen wird, und Verdunkelungsgefahr ist wohl auch nicht gegeben, vor allem wenn sich sein 'Opfer' im Ausland aufhält.

Bleibt als letzter Rechtfertigungsgrund nur die Fluchtgefahr. Das ist von hier aus zwar schwer zu beurteilen, aber ich denke das ein Einbehalten des Passes und vielleicht sogar ein Hausarrest in diesem Fall sinnvoller gewesen wäre.

In diesem Zusammenhang wäre mal interessant, was die türkischen Gesetze zu dem Thema Untersuchungshaft zu sagen haben...irgendein Rechtsverdreher mit Ortskenntnissen hier?

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