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Weigerung des Händlers den Garantiefall an Hersteller wieter zu

tkr / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, folgendes Problem. Ich habe ein Asus Computermainboard mit noch Garantie, da im November gekauft an den Händler geschickt, dieser schickte mir das Board zurück, ich solle mich direkt an den Hersteller wenden. Dazu muß ich sagen, das Board ging im laufenden Betrieb kaputt (Stromzufuhr), beim Ausbau nahm ich den Prozessorkühler ab und verschmierte etwas Wärmeleitpaste, diese wischte ich ohne Überlegung weg und verbog dabei minimal drei Pins des Prozessorsockels, ist aber m.E. nicht so, daß die Funktion beintächtigt ist, sondern nur optischer Mangel und sind auch wieder gerade. Nur, der Bielfelder Coputerhändler bzw. sein Großhändler verweigerte deswegen die Weiterleitung an den Hersteller, mit der Begründung, einerseits habe ich die Speicherbatterie ausgebaut und der mechanisch deformierte Sockel sei "keine sachgemäße Handhabung". Meine Frage ist nun, kann der Händler die Weiterleitung an den Hersteller verweigern und ist der "deformierte" Prozessorsockel ein Grund die eigentliche Reparatur der Stromzufuhr ab zu lehnen und somit die Garantie zu verweigern, den Prozessorsockel habe ich gar nicht reklamiert und auch nicht erwartet, daß daran was gemacht wird, da schon wesenlich schlimmere Sockel tadellos funktionierten. Danke,mfG tkr

Tilo Nachdenklich tkr „Weigerung des Händlers den Garantiefall an Hersteller wieter zu“
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Garantie gibt der Hersteller, nicht der Händler. Es ist ein üblicher Gefallen/Service, dass der Händler solche Dinge erledigt. Aber bei Zerstörungsspuren tut er gut daran, es sich nicht mit seinen Lieferanten/Hersteller zu verderben.
http://www.dau-alarm.de/g_cpu5.html

Du redest von November, dann müsste (knapp?) noch die Händlergewährleistung gelten, der Händler müsste nachweisen/plausibel machen, dass Du einen Schaden verursacht hast. Mit verbogenen Pins stehst Du aber ganz schlecht da.


http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung