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Weigerung des Händlers den Garantiefall an Hersteller wieter zu

tkr / 24 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, folgendes Problem. Ich habe ein Asus Computermainboard mit noch Garantie, da im November gekauft an den Händler geschickt, dieser schickte mir das Board zurück, ich solle mich direkt an den Hersteller wenden. Dazu muß ich sagen, das Board ging im laufenden Betrieb kaputt (Stromzufuhr), beim Ausbau nahm ich den Prozessorkühler ab und verschmierte etwas Wärmeleitpaste, diese wischte ich ohne Überlegung weg und verbog dabei minimal drei Pins des Prozessorsockels, ist aber m.E. nicht so, daß die Funktion beintächtigt ist, sondern nur optischer Mangel und sind auch wieder gerade. Nur, der Bielfelder Coputerhändler bzw. sein Großhändler verweigerte deswegen die Weiterleitung an den Hersteller, mit der Begründung, einerseits habe ich die Speicherbatterie ausgebaut und der mechanisch deformierte Sockel sei "keine sachgemäße Handhabung". Meine Frage ist nun, kann der Händler die Weiterleitung an den Hersteller verweigern und ist der "deformierte" Prozessorsockel ein Grund die eigentliche Reparatur der Stromzufuhr ab zu lehnen und somit die Garantie zu verweigern, den Prozessorsockel habe ich gar nicht reklamiert und auch nicht erwartet, daß daran was gemacht wird, da schon wesenlich schlimmere Sockel tadellos funktionierten. Danke,mfG tkr

Tilo Nachdenklich tkr „Weigerung des Händlers den Garantiefall an Hersteller wieter zu“
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Garantie gibt der Hersteller, nicht der Händler. Es ist ein üblicher Gefallen/Service, dass der Händler solche Dinge erledigt. Aber bei Zerstörungsspuren tut er gut daran, es sich nicht mit seinen Lieferanten/Hersteller zu verderben.
http://www.dau-alarm.de/g_cpu5.html

Du redest von November, dann müsste (knapp?) noch die Händlergewährleistung gelten, der Händler müsste nachweisen/plausibel machen, dass Du einen Schaden verursacht hast. Mit verbogenen Pins stehst Du aber ganz schlecht da.


http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

tkr Tilo Nachdenklich „Garantie gibt der Hersteller, nicht der Händler. Es ist ein üblicher...“
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Danke soweit so gut, deshalb ja meine Frage ob der Händler die eigentliche Reperatur der Stromversorgung aufgrund der verbogenen Pins verweigern kann. Das wäre so mal als Vegleich, beim Auto ist der Motor kaputt, Garantie wird abgelehnt weil ich mit den beiden rechten Felgen am Randstein geschliffen bin. Die von mir geforderte Reparatur bezog sich nur auf die Stromversorgung. Die Pins wollte ich nicht repariert, habe sie gar nicht erwähnt. Dann hat der Händler behauptet ich habe die Pins so stark verbogen, das ein Kurzschluß entstanden ist, oder ich habe das Board durch statische Aufladung kaputt gemacht. Weiterhin habe ich die Cmos Batterie ausgebaut, deshalb kann auch keine Garantie gewährt werden etc.. Ich habe das Board wegen der Stromzufuhr ausgebaut und dabei ist das mit den Sockel passiert, da war schon ein Tag kein Strom mehr drauf. Einmal hat er sich verplaudert und sagte, er hätte keine Lust es weiter zu schicken, weil ich das aus den Internet hätte und weiter nichts bei Ihn kaufe. Auch habe ich es nur mit der Post geschickt um mir die Garantie zu erschleichen. Ich solle es direkt zu Asus schicken, die nehmen aber vom Privat nur mit bestätigter Insolvenz des Händlers. Was soll ich tun, der wichtigste Punkt ist die Verknüpfung der beiden Schäden, ob durch den selbstverschuldetern Mangel die Behebung des Produktmangel abgelent werden kann. Danke, mfG tkr

Aragorn75 tkr „Danke soweit so gut, deshalb ja meine Frage ob der Händler die eigentliche...“
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Naja, dein Beispiel mit dem Auto steht auf ganz wackligen Beinen, da man bei einem Auto den Motor ohne Probleme tauschen kann. Bei einem Mainboard wird nix repariert, das wandert auf den Müll und du erhälst ein neues.

Angenommen, der Händeler macht die Garantieabwicklung und könnte dir auf deinem Board deine Stromversorgung wieder reparieren und schickt es dir dann zurück. Du baust es ein und stellst fest, das anhand der verbogenen Pins nix mehr geht. Was machst du dann??? Wieder reklamieren, das der Händeler bei der Reparatur gefunscht hat und du ein neues Board haben willst?

Ich denke die Händler sind (leider) etwas vorsichtiger geworden, da viele Leute es wahrscheinlich ausgenutzt haben um ihre eigenen Fehler von anderen bezahlen zu lassen.
Wenn du aus Unachtsamkeit das Board beschädigt hast, egal ob Funktion beeinträchtigt oder nicht, kann ich den Händler gut verstehen. Es könnte rein theoretisch ja sein, das durch die verbogenen Pins ein Kurzschluss verursacht wurde.
Beweise ihm mal das Gegenteil.

Falls du weiter die Sache verfolgst, geb uns mal ein Feedback. Mich würde es interessieren wie der Händler sich verhält.

tkr Aragorn75 „Naja, dein Beispiel mit dem Auto steht auf ganz wackligen Beinen, da man bei...“
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Das Board war ja bei Ausbau schon defekt, ausserdem wie soll man unter Strom Pins verbiegen und ein Kurzschluss entstehen, selbst wenn das möglich wäre, glaube ich nicht das der Kurzschluß von zwei Pins mit höchstens 1,3V die Ganze Stromversorgung lahm legt. Ausserdem wären die Pins dann so stark verbogen das wirklich eine Beschädigung vorliegt, bei mir waren drei Pins minimalst verbogen, daß ist nur vorgeschoben weil der Händler nicht will. Das Board ist noch keine sechs Monate alt also ist der Händler beweispflichtig. Leider habe ich immer noch keine juristische Stellungnahme ob das Verhalten des Händlers rechmäßig ist und einen ähnlichen Fall finde ich nirgends, ich möchte nicht wegen 40 Euro einen Beispielprozeß finanzieren, beim Händler könnte ich mich wegen einen Formfehler revanchieren, das wäre einfacher. Board habe ich mir sowiso ein anderes gekauft, mir geht es nur um diesen Händler. Zur Reperatur habe ich deutlich gemacht das nur die Stromversorgung im Rahmen der Garantie repariert werden soll, daß die grüne Led brennt, da hat er auch gleich gesagt, es läßt sich ohne Prozessor kein Strom aufs Board geben, wie soll aber dann die akustische Warnung bei defekter Cpu funktionieren, der Händler hat für alles eine Ausrede, die nicht stimmt. Wenn er schon wegen der Backup Batterie anfängt, Asus schreibt ohne Zubehör einsenden, sieht man doch das es eindeutig der Unwille des Händlers bzw. Großhändlers ist . Wenn es mit Strom wegen den Cpu Sockel nicht gehen würde, dann ist es Schrott, ich habe nur den Stromzufuhr bemämgelt, die Pins hat der Händler ins Spiel gebracht. MfG tkr

Indronil Ghosh tkr „Das Board war ja bei Ausbau schon defekt, ausserdem wie soll man unter Strom...“
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Bitte lese den text von arragon57 nochmal genau durch- dort ista lles geschreiben was es zu sagen gibt. desweiteren hat tilo nachdenklich einen sehr guten link zu dem begriff edr gewährleistung gesetzt, lese das alles nochmal durch und frage wenn dir dann noch was unklar ist.

Tilo Nachdenklich tkr „Danke soweit so gut, deshalb ja meine Frage ob der Händler die eigentliche...“
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Zitat:
"Einmal hat er sich verplaudert und sagte, er hätte keine Lust es weiter zu schicken, weil ich das aus den Internet hätte und weiter nichts bei Ihn kaufe."

Ich finde es nicht gut, dass Du scheibchenweise und unvollständig mit den Fakten rüberkommst. Du schreibst sinngemäß der Händler wolle nicht aktiv werden, weil Du das Board aus dem Internet hast. Das kann ja nun alles Mögliche heißen:
1) Du hast bei diesem Händler per Internet bestellt.
2) Du hast von sonst wem per Internet bestellt.
Anscheinend bist Du dem Händler nicht bekannt.

Ansonsten finde ich:
3) Die CMOS-Batterie ist völlig irrelevant.
4) Starkes Verbiegen der Pins (Kurzschluss) erfolgt beim Einstecken der CPU.

Du musst bedenken, es ist bei einigen Sportsfreunden Gang und Gäbe im großen Stil Schrott im Internet für lächerliche Beträge zu ordern und dann zu versuchen einen Händler zu finden, der den Schrott für diese Überlebenskünstler in einen Wert verwandelt. Der Wettbewerb ist zu hart, als dass ein Händler irgendwelche Risiken eingehen könnte. Beschädigung => Stümperei wird unterstellt.

Defekte an der Stromversorgung neuerer Asus-Boards dürften statistisch extrem unwahrscheinlich sein. Der Händler wird sich auch nicht willkürlich störrisch zeigen, denn ansonsten riskiert einen Prozess, viel zu viel Arbeit und da zivilrechtlich, mit der Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ach noch was, die Herstellergarantie (meist mehrere Jahre) zählt ev. ab Produktion, nicht ab Verkauf. Bei der Gestaltung der freiwilligen Garantie ist der Hersteller völlig frei.

Ruconger Tilo Nachdenklich „Zitat: Einmal hat er sich verplaudert und sagte, er hätte keine Lust es weiter...“
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Hallo.
1 . Der Händler darf KEINE Mainboardss repariern. Darauf legen die Hersteller grossen Wert!
2.Gilt die Gewährleistungspflicht nur für den Händler bei dem DU das Mainboard gekauft hast. In deinem Fall der Internet-Händler.
3. Handeln es sich bei einem Mainboard um eine GESAMTKompoente und somit kann der Händler bzw. muss es sogar lt. Hersteller eine Repartur verweigern ,dass keine einfachfreien Betrieb des Boards mehr garantiern kann.
4. Da es in deinem Fall auf Kosten des Hersteller bzw. Händler geht , tun beide gut daran dies so zu machen ! Und befinden sich auch im Recht.

tkr Ruconger „Hallo. 1 . Der Händler darf KEINE Mainboardss repariern. Darauf legen die...“
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Das Board ist von den Händler (Rechnung) der die Weiterleitung verweigert. Wo steht das mit der Gesamtkomponete geschrieben, das glaube ich erst wenn ich es von einer unabhängigen Stelle gelesen habe. Alles andere sind Ausreden um sich die Instandsetztung der Stromversorgung zu sparen. Ich kann nicht ein 15 Minuten Telefongespräch ins Forum schreiben, weil jemand schreib ich erzähle nur Scheibchenweise, ich habe versucht das Thema auf das Wesentliche zu beschränken und das sind die voneinander unabhängigen Mängel, der eine durch mich nachdem der Andere schon bestanden hat verursacht und deswegen die Garantie verweigert wird. Ich würde ja ein Bild vom Sockel einstellen, dann kann sich jeder seine Meinung bilden, aber das geht ja nicht. Von Asus kam mittlerweile eine vorgefertigte Mail, das die Artikel vom Distributor vorsortiert werden. Ich habe jetzt zurück geschrieben ich schicke Asus das Board und lege 8 Euro für den Rückversand bei, das Durchmessen sehe ich als Serviceleistung, ich finde das ist nicht zu viel verlangt. Es kann ja nicht sein, daß man in Deutschland der Willkür eines Händlers ausgesetzt ist. MfG tkr

mr.escape tkr „Das Board ist von den Händler Rechnung der die Weiterleitung verweigert. Wo...“
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Ich würde ja ein Bild vom Sockel einstellen, dann kann sich jeder seine Meinung bilden, aber das geht ja nicht.
Und warum nicht?

mr.escape
tkr mr.escape „ Und warum nicht? mr.escape“
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil, nur eine Premiummitgliedschaft möchte ich wegen einen Bild nicht abschließen. Ich bin eigentlich über Google auf die Seite gestoßen, einen Gesamtüberblick habe ich mir nicht verschafft, dachte es ist ein einfaches Diskusionsforum ohne Verplichtungen. MfG tkr

Borlander tkr „Wer lesen kann ist klar im Vorteil, nur eine Premiummitgliedschaft möchte ich...“
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil, nur eine Premiummitgliedschaft möchte ich wegen einen Bild nicht abschließen.
Brauchst Du auch nicht. Du kannst das Bild auch überall anders hochladen (ist nur vielleicht nicht ganz so bequem) z.B. auf 250kb.de

dachte es ist ein einfaches Diskusionsforum ohne Verplichtungen
Ist auch ohne jegliche Verpflichtungen, wenn man vielleicht mal von den (im Vergleich zu anderen Foren sehr großzügigen) Teilnahmeregeln absieht ;-)


Gruß
Borlander
tkr Borlander „ Brauchst Du auch nicht. Du kannst das Bild auch überall anders hochladen ist...“
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http://www.directupload.net/file/d/1032/74B8FoUs_jpg.htm

Jetzt habe ich das mit den Foto mal probiert, hoffe es funktioniert. Es geht um den drei glänzenden Pins, wegen denen wird die Reparatur verweigert. Ich glaube ein Betrugsversuch würde anders aussehen, ausserdem habe ich ja schon geschrieben, die Pins habe ich nicht erwähnt und nicht beanstandet, es sollte lediglich im Rahmen der Gewährleistung die plötzlich im Betrieb ausgefallene Stromversorgung wieder hergestellt werden. Gruß tkr

Tilo Nachdenklich tkr „http://www.directupload.net/file/d/1032/74B8FoUs_jpg.htm Jetzt habe ich das mit...“
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Grausig, das Ding ist vermurkst. Sieht ja aus wie ein Wald, den der Orkan flach gelegt hat. Als Händler oder Hersteller würde ich da alle Schotten dicht machen.

tkr Tilo Nachdenklich „Grausig, das Ding ist vermurkst. Sieht ja aus wie ein Wald, den der Orkan flach...“
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Danke für die Antwort, habe schon beim ersten Post von Dir erkannt, daß Du ein hohes Grundwissen hast, nur damit kommt man nicht weiter. Deswegen schreib ich sowaß in ein Forum, in der Hoffnung jemand kennst sich genau aus oder hatte einen ähnlichen Fall.Wäre auch noch ein gute Ausrede des Händlers, beim Ausbau war das Fenster offen und der Windzug hat nicht nur die drei glänzenden Pins, sondern alle flachgedrückt. Ich bezweifle, daß du jemals so einen Sockel in Original gesehen hast, sollte noch schreiben es ist ein Sockel S775 für Intel Core Prozessoren. Wenn jemand mit was Aussagekräftigen weiterhelfen könnte, würde ich nochmal probieren ein besseres Foto zu machen. Gruß tkr

Tilo Nachdenklich tkr „Danke für die Antwort, habe schon beim ersten Post von Dir erkannt, daß Du ein...“
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Tut mir leid, so schief hatte ich das Ding nicht in Erinnerung. Ich habe meinen Core 2 Duo Rechner auch selber zusammengebaut, aber das war im Herbst und ich war nicht mit der Lupe da dran. Ganz banal: Ich dachte ich sehe schiefe Pins und gut bzw. schlecht ist es. An den Anfang des Threads habe ich nicht mehr gedacht, dazu poste ich hier zuviel um alles genau zu erinnern. Also noch mal Entschuldigung.

Aber offenkundig sind die hellen Kontakte elektrisch deutlich anders gefordert worden als die anderen Pins.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/ff/Sockel_775.jpg

tkr Tilo Nachdenklich „Tut mir leid, so schief hatte ich das Ding nicht in Erinnerung. Ich habe meinen...“
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Das macht ja nichts, ist schon ok, kann jeder seine Meinung äussern.Habe die genaue Form der Pins auch erst gesehen als mir das passiert ist, ich hatte von den Amd Prozessoren auch gerade stehende Pins im Kopf. Nehme an die sind gebogen, weil das praktisch eine kleine Feder ersetzt, welche die Pins gegen den Prozessor drückt. Ich habe das Foto so eingestellt, da ich dachte durch die glänzenden Pins sieht man den m.E. unerheblichen Schaden gut, von der anderen Seite sieht man fast nichts. Klar sind die drei Pins ein ganz klein wenig anders geformt, der Glanz kommt aber auch vom Schraubendreher mit den ich die Pins wieder hin gebogen habe. Sie sind nicht abgebrochen, stehen nicht hoch oder tief, man sieht halt was. Warum aber die Pins keinen Kontakt mehr haben sollen kann ich mir nich erklären, die Funktion ist m.E. noch vorhanden und das Board nicht unreparabel, es geht ja um die Stromversorgung. Ich bleib dabei, für mich ist die Gewährleistungsablehnung durch die Pins eine Ausrede. Eins kann ich aber garantieren, wenn ich einen Quad Core irgendwo günstig bekomme, fliegt das jetzige Asusboard mit raus. Gruß tkr

Odi24 tkr „Weigerung des Händlers den Garantiefall an Hersteller wieter zu“
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Pins hin oder her. Was soll sen der Händler machen? Er hat nur die Möglichkeit, das Board über der Großhändler zu reklamieren. Verveigert der Großhändler die Reklamation, kann der Händler das wohl kaum ändern. Du als Endkunde kannst es direkt zu Asus schicken. Klar ist das ärgerlich und kostet Dein Geld, aber es geht dafür auch schneller, als dass erst der Händler das Board zum Großhändler schickt, der Großhändler zu Asus, Asus danach wieder zum Großhändler und der wieder zum Händler und der dann zu Dir.

tkr Odi24 „Pins hin oder her. Was soll sen der Händler machen? Er hat nur die...“
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Zu Asus schicken geht eben nicht, da muss ich mir erst eine RMA Nummer geben lassen. Dies geht nur wenn der Händler in Insolvenz ist und dann will Asus noch eine Bescheinigung der IHK oder aus dem Handelsregister. Ich habe Ausus das Problem bei anforderung der RMA geschildert, die berufen sich auf die Händler und Distributoren und haben die Bearbeitung verweigert. Jetzt habe ich geantwortet, in Deutschland gilt gesetzliche Gewährleistung und ich möchte eine Stellungnahme der Geschäftsführung zur Vorlage beim Rechtsanwalt. Außerdem habe ich geschreiben ich schicke Asus das Board zu, lege 8 Euro für den Rückversand bei, das Durchmessen und evtl. die Reparatur betrachte ich als Serviceleistung. Ich nehme doch an, die werden dann feststellen können, das der Stromversorgungsfehler nichts mit meinen Pins zu tun hat. Mal abwarten ob eine Rückmeldung erfolgt.
Gruß tkr

tkr Nachtrag zu: „Zu Asus schicken geht eben nicht, da muss ich mir erst eine RMA Nummer geben...“
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Die neue Antwort von Asus unten angehängt, der amerikanische Hersteller verkauft sein Zeug über den türkischen Händler in Deutschland, jeder steckt unser Geld ein, gibt es Beanstandungen wird die Zuständigkeit von beiden Seiten abgelehnt oder Ausreden erfunden wie man die Leistung verweigern kann. Das Asus P5B Board kostet das doppelte von einen AS-Rock, also werde ich in Zukunft wenn kein deutsches- oder EU-Produkt verfügbar ist nur noch Billigmarken verwenden, dann kann ich im Schadensfall ein neues Teil kaufen. MfG tkr



Sehr geehrter Herr .....,



die Beweislast liegt, lt. Gewährleistungsrecht des Handels, in den ersten 6 Monaten auf Seite des Verkäufers. ASUS ist nicht ihr Vertragspartner. (s. Garantiebedingungen im Anhang)



Mit freundlichen Grüßen

R... W....
ASUS Computer Germany
CUSTOMER SERVICE CENTER

mr.escape tkr „Die neue Antwort von Asus unten angehängt, der amerikanische Hersteller...“
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Du kennst aber doch sicher die verflechtungen zwischen asus und asrock, oder?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/31193

die Beweislast liegt, lt. Gewährleistungsrecht des Handels, in den ersten 6 Monaten auf Seite des Verkäufers. ASUS ist nicht ihr Vertragspartner
Ich sehe daran nichts falsches.
Wenn dein händler der meinung ist, die versauten kontakte wären die fehlerursache, dann kannst du ja die entsprechenden funktionen heraussuchen und ihnen vorhalten, dass das nicht zum beanstandeten problem führen kann.

mr.escape

Tilo Nachdenklich tkr „Die neue Antwort von Asus unten angehängt, der amerikanische Hersteller...“
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Das ist Quatsch so pauschal zu formulieren, Asus könnte Garantie gewähren, sicherlich nach Maßgabe seiner Garantiebedingungen...also vielleicht auch nicht. Dort in den Garantiebedingungen müsste man nachschauen. Bei Festplatten wählen viele Kunden den Weg direkt zum Plattenhersteller (Garantieweg statt Gewährleistung, eigentlich etwas riskanter/unüblich, von den Plattenherstellern vorgeschlagen), weil das viel schneller geht und sie ihren Händler dann nicht belasten, der Festplatten ohnehin mit sehr geringer Marge vertickt und dann wohl im Festplatengeschäft allgemein und unter dem Strich draufzahlen würde.

tkr Tilo Nachdenklich „Das ist Quatsch so pauschal zu formulieren, Asus könnte Garantie gewähren,...“
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Das wusste ich schon das As-Rock zu Asus gehört, des wegen schrieb ich ja das P5B (das jeder weiß, einfache Ausführung), ich wollte damit klar machen wie hoch die Gewinnspanne bei den P5B ist, da könnten die bei Ihrer Premiummarke schon einen besseren Service bieten. In den Garantiebedingungen steht Asus gewährt seinen Händlern Garantie, Privatleute haben die schon weggelassen. Wie solll ich bei einen Board, das ich wegen defekter Stomzufuhr augebaut habe, Funktionen heraussuchen, es dürfte aber wohl jeden verständlich sein, das zwei kurgeschlossenen Pins mit 1,3V nicht dei Hauptversorgung zerstören. Nun bin ich auch kleinlich, das Board stelle ich defekt ins Ebay, ein Elektoniker kann das reparieren, der Händler bekommt eine Abmahnung weil er das Impressum auf seinen Schreiben vergessen ( ist ja auch irgendwo geschrieben, das ein Impressum auf einen Geschäftsbreif sein muss). Die Gebühr für den Brief zahl ich gerne, den "verarschen" oder wie einen Ganoven hinstellen, lasse ich mich von Solchen nicht. Somit habe ich mich revanchiert und die Sache ist erledigt. MfG tkr

out-freyn tkr „Das wusste ich schon das As-Rock zu Asus gehört, des wegen schrieb ich ja das...“
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der Händler bekommt eine Abmahnung weil er das Impressum auf seinen Schreiben vergessen ( ist ja auch irgendwo geschrieben, das ein Impressum auf einen Geschäftsbreif sein muss)

Ach ja? Das gilt für GmbHs und AGs (vgl. GmbHG bzw. AktG), nicht jedoch automatisch für alle Händler.
tkr out-freyn „ Ach ja? Das gilt für GmbHs und AGs vgl. GmbHG bzw. AktG , nicht jedoch...“
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Ja schon, ein Rechtsanwalt müsste es eigentlich Wissen, zudem veröffentlicht er es auch noch im Internet. Es wird vom ursprünglichen Geschäftsbreif ausgegangen und das wurde auf die E-Mails erweitert.Das ist nur ein Beispiel von vielen. Bald gründet sowieso jeder dieser seriösen Händler, nur noch eine englische LTD mit nicht mal 500 Euro Stammkapital, die Breifkastenadresse in England kostet ihn 160 Euro incl. Postweiterleitung im Jahr, dann werden die Lieferanten und Kunden über den Tisch gezogen, das Geld auf andere Konten verschoben und Insolvenz angemeldet. Das ist noch einfacher als mit GmbH oder GmbH&CO,KG und die Ehrlichen sind die Zahler.
Gruß tkr

http://www.mit-hilden.de/aktuelles/emailangaben.php