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Arbeitsrecht, mündliche Abreden?

Aide / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Frage an die Fachleute unter euch:
Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?
Folgendes ist von Bedeutung: der, der als AG/Chef den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist nicht mehr der AG/Chef, sondern für eine andere Firma tätig aber für eine evtl. arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung ggf. verfügbar. Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen und besteht nunmehr auf Grundsätze, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages klar und deutlich aber eben nur mündlich ausgeschlossen wurden.

Sind die mündlich getroffenen Vereinbarungen gültig, sofern man sie durch Zeugenaussagen des alten Chefs nachweisen kann, oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht, egal ob erst ab heute oder schon immer?

Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt.

AideÄTgmx.dewird nur sporadisch abgerufen
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Antwort xafford
xafford spiderjens „xafford, nette Antwort , doch die Realität sieht leider anders aus. Eine...“
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Naja, stimmt schon...die frage lautete aber nach der juristischen Gundlage. Das Problem ist eben immer die Beweislage oder heute noch viel schlimmer: Die finanziellen Mittel zu seinem Recht zu kommen.
Rein juristisch sagt das Vertragsrecht halt schon aus, daß mündliche Absprachen oder konkludente Verträge bindend sind, nur beweisen muß man sie eben können...

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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