Frage an die Fachleute unter euch:
Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?
Folgendes ist von Bedeutung: der, der als AG/Chef den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist nicht mehr der AG/Chef, sondern für eine andere Firma tätig aber für eine evtl. arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung ggf. verfügbar. Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen und besteht nunmehr auf Grundsätze, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages klar und deutlich aber eben nur mündlich ausgeschlossen wurden.
Sind die mündlich getroffenen Vereinbarungen gültig, sofern man sie durch Zeugenaussagen des alten Chefs nachweisen kann, oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht, egal ob erst ab heute oder schon immer?
Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt.
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Moije!
Mal abgesehen, das die Schriftform allein schon wegen der Beweiskraft vorzuziehen ist, stellt sich doch mal die Frage, wie diese Aussage *der Unternehmer kann sich wohl den besseren Anwalt leisten, zustande kommt, die man ausser bei dir, auch immer wieder mal woanders hört.
Fakt ist doch wohl, dass man als Normalo nicht einen Guten von einem weniger Guten Anwalt unterscheiden kann, somit könnte man als Arbeitgeber echte Kosten sparen. (Als Arbeitnehmer auch)
Zumal man im Arbeitsrecht, als Arbeitnehmer ja wohl nicht jeden Tag klagt und bei einer Klage auch immer gleich seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt.
Dieser Punkt ist wohl auch Ausschlaggebend, warum sich der Arbeitnehmer auch einiges gefallen lässt.
Einen neuen Job zu bekommen, ist ungleich im Moment schwerer, als einen neuen Mitarbeiter einzustellen.
Ausserdem nützen auch wenig Zeugen, wenn man als Chef dem Angestellten hinterher eine weitere Vereinbarung, in Schriftform, unter die Nase hält.
Ein Beispiel:
Du vereinbarst eine Gehalt mit Bonus.
Bei passender Gelegenheit schiebst du dem Arbeitnehmer eine Vertrag nach, dass der Arbeitgeber jederzeit den Bonus anpassen kann und sowieso freiwillig ist.
Der AN kann / muss dann in Sekunden, beim Unterschreiben des Vertrages entscheiden, ob er sofort Stress haben will oder erst später. Tausendfach geschehen.
MfG Nasser
