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Arbeitsrecht, mündliche Abreden?

Aide / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Frage an die Fachleute unter euch:
Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?
Folgendes ist von Bedeutung: der, der als AG/Chef den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist nicht mehr der AG/Chef, sondern für eine andere Firma tätig aber für eine evtl. arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung ggf. verfügbar. Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen und besteht nunmehr auf Grundsätze, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages klar und deutlich aber eben nur mündlich ausgeschlossen wurden.

Sind die mündlich getroffenen Vereinbarungen gültig, sofern man sie durch Zeugenaussagen des alten Chefs nachweisen kann, oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht, egal ob erst ab heute oder schon immer?

Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt.

AideÄTgmx.dewird nur sporadisch abgerufen
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Nasser Emily22 „Ganz einfach, der Unternehmer oder die Weltfirma leistet sich eben den...“
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Ach ja..... der gute alte Bossi.

Cooler Typ, erinnert mich irgendwie an "Petricello" oder wie diese Fernseh-Birne in den 70igern hiess.

Tja, ich denke eben mal anders über dieses Sache und will dich bestimmt nicht überzeugen, (klappt eh nicht ;), aber den letzten Kontakt, den ich mit einem Anwalt hatte war für mich schon sehr interessant, im Bezug auf die Auswahlfrage eines Anwalt.

Da ich ihn nicht kannte, kam er mir beim Vorstellen wie ein Schlafwagenschaffner vor.
Du verstehst schon, was ich meine, halt diese Fake-Leute mit einer Zahl am Ende die es überall gibt. ;)

Hehehe, der hatte es faustdick hinter den Ohren und hat mich fein rausgepaukt.

*Hut ab

MfG Nasser

;) Und immer trocken bleiben.
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Antwort xafford
Antwort xafford