Frage an die Fachleute unter euch:
Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?
Folgendes ist von Bedeutung: der, der als AG/Chef den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist nicht mehr der AG/Chef, sondern für eine andere Firma tätig aber für eine evtl. arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung ggf. verfügbar. Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen und besteht nunmehr auf Grundsätze, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages klar und deutlich aber eben nur mündlich ausgeschlossen wurden.
Sind die mündlich getroffenen Vereinbarungen gültig, sofern man sie durch Zeugenaussagen des alten Chefs nachweisen kann, oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht, egal ob erst ab heute oder schon immer?
Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt.
Off Topic 20.187 Themen, 224.033 Beiträge
"...Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?..."
ja. es sei denn, das in einem schriftlichen vertrag die schriftform für weitere abreden vereinbart wurde.
"...Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen ..."
wenn du in der lage bist den beweis für die strittige vereinbarung zu erbringen, zb durch zeugenaussage, dann ist die angelegenheit für dich klar.
"...oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht,..."
die gesellschaftsform deines gegeners ist nicht relevant.
um deine chancen zu erhöhen solltest du dringend einen fachanwalt für arbeitsrecht mit der wahrnehmung deiner interessen beauftragen.
;-)
