Frage an die Fachleute unter euch:
Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?
Folgendes ist von Bedeutung: der, der als AG/Chef den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist nicht mehr der AG/Chef, sondern für eine andere Firma tätig aber für eine evtl. arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung ggf. verfügbar. Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen und besteht nunmehr auf Grundsätze, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages klar und deutlich aber eben nur mündlich ausgeschlossen wurden.
Sind die mündlich getroffenen Vereinbarungen gültig, sofern man sie durch Zeugenaussagen des alten Chefs nachweisen kann, oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht, egal ob erst ab heute oder schon immer?
Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt.
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xafford, nette Antwort , doch die Realität sieht leider anders aus. Eine Bekannte hat in einer Reha Klinik als Krankengymnastin angefangen. Mündliche Zusagen: Weihnachtsgeld, und nach 6 Monaten Einarbeitung Höhergruppierung in der Lohngruppe.
Fakt: Als sie die Leitung darauf ansprach, war die Antwort, Weihnachtsgeld gibs nicht, und höhere Lohngruppe auch nicht. Überstunden werden auch nicht bezahlt, auch keine zeitliche Gutschrift. Wenns ihr nicht passt, kann sie ja kündigen.
Also, schriftlich ist schriftlich, alles andere kannst knicken...........
