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Arbeitsrecht, mündliche Abreden?

Aide / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Frage an die Fachleute unter euch:
Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?
Folgendes ist von Bedeutung: der, der als AG/Chef den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist nicht mehr der AG/Chef, sondern für eine andere Firma tätig aber für eine evtl. arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung ggf. verfügbar. Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen und besteht nunmehr auf Grundsätze, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages klar und deutlich aber eben nur mündlich ausgeschlossen wurden.

Sind die mündlich getroffenen Vereinbarungen gültig, sofern man sie durch Zeugenaussagen des alten Chefs nachweisen kann, oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht, egal ob erst ab heute oder schon immer?

Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt.

AideÄTgmx.dewird nur sporadisch abgerufen
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Emily22 Aide „Arbeitsrecht, mündliche Abreden?“
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Mündlich gilt genauso wie schriftlich, Beispiel Verkauf auf dem Viehmarkt mit Handschlag, oder eine Kündigung z.B. ist auch mündlich wirksam.
Aber im Zweifelsfall... was meinste wem der Richter dann Recht gibt, der Unternehmer kann sich wohl den besseren Anwalt leisten und gegen grosse Firmen zu klagen ist von vorne herein aussichtslos.
Also am Besten IMMER alle Vereinbarungen in Schriftform abfassen..

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Antwort xafford
Antwort xafford