Frage an die Fachleute unter euch:
Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?
Folgendes ist von Bedeutung: der, der als AG/Chef den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist nicht mehr der AG/Chef, sondern für eine andere Firma tätig aber für eine evtl. arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung ggf. verfügbar. Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen und besteht nunmehr auf Grundsätze, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages klar und deutlich aber eben nur mündlich ausgeschlossen wurden.
Sind die mündlich getroffenen Vereinbarungen gültig, sofern man sie durch Zeugenaussagen des alten Chefs nachweisen kann, oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht, egal ob erst ab heute oder schon immer?
Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt.
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Ganz einfach, der Unternehmer oder die Weltfirma leistet sich eben den Staranwalt oder gleich ein ganzes Anwaltsbüro, der Arbeiter muss sich eben den abgesoffenen Anwalt um die Ecke nehmen der irgendwann mal Ahnung vom Bearbeiten von Knöllchen hatte.
Herr Bossi wurde ja schliesslich auch noch nie zum Pflichtverteidiger gemacht *grins*
Und glaub ja nicht da gibt es keinen Unterschied, nachdem ich selber mal an einen Vertreter der letzten Kategorie gekommen bin. Der war nicht mal fähig, einen Widerspruch fristgerecht einzureichen wenn ich das nicht selber getan hätte.
