Ein Kassenpatient wie Du darf über seine GKV nur den Regelhöchstsatz abrechnen lassen, als privat versicherter, je nach Tarif, kann er den Höchstsatz berechnen, oder wenn er es medizinisch begründen kann (welcher Arzt kann das nicht, wenn es um seine Kohle geht) auch über die Höchstsätze hinaus.
Was heißt der Scheißdreck eigentlich?
Regelhöchssatz:
bei rein medizinischen Leistungen das 2,3 fache
bei medizinisch-technischen das 1,8 fache
und bei Laborarbeiten das 1,15 fache.
Höchstsätze:
nichttechnische Arbeiten das 3,5 fache
technische das 2,5 fache
und über die Höchstsätze immer nur mit Abdingung
Außerdem unterscheiden sich dann auch noch die versicherten Leistungen von PKV und GKV, natürlich je nach Tarif der PKV, denn die GKVs sind ja zu ca. 97% gesetzlich vorgeschrieben.
Du kannst Dich auch als als schnöder Kassenpatient (GKV) privat Zusatzversichern und wirst damit bein Arzt (ambulant und Zahnarzt) zum privaten mit Höchstsätzen und ggf. mehr.
Kostet (bei mir) für Männer 20-24 Jahre 41,87 Euro je Monat, oder z.B. für Frauen 45-49 schon stolze 97,65 Euro.
Dafür gibt es bei vielen Ärzten ein eigenes Wartezimmer, das oft die Kassenpatienten nie sehen, mit Ledersofa und Wartezeiten von häufig unter 5 Minuten...
Noch Fragen?