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Zwangsvertrag bei neuem GlasfaserAnschluss?

RogerWorkman / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen. In Kiel wurden und werden neue Glasfaserkabel in der Altstadt bis in die Häuser verlegt. Hauseigentümer werden verpflichtet dies zuzulassen. Das Bauamt hat die Genehmigung zur  Verlegung und den technischer Anschluss einer privaten Firma erteilt. vermutlich sogar mit Gemeinkosten von der Stadt Kiel.

Nun das Problem. Wohnungseigentümer, Hauseigentümer, Mieter, sollen nun unter dem Hinweis, das VDSL abgeschaltet wird, den neuen Vertrag mit Glasfaser unterschreiben.

Ist das überhaupt zulässig? In Kiel giebt es fast überall bis in die Vororte bereits VDSL100000 und teilweise sogar VDSL250000.

Je nach Nutzung sind die Glasfaseranschüsse erheblich teuerer, ab 44,99€ /Monat  soll man unterschreiben und ist dann an einen Provider gebunden, den man eingentlich nicht möchte.

Hätte gern gewusst, wie so ein Prozedere sinnvoll abläuft, ohne, das die Bürger/Bewohner zur Kasse gebeten werden und andere Provider "ins Leere" laufen.

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hddiesel RogerWorkman „... das ist kein Gerücht, sondern ein vorgefertigtes Schreiben vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft. Händisch in ...“
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Hallo RogerWorkman,

Das Ganze ist schon sehr merkwürdig.

das ist mehr als Merkwürdig.
Wenn der Vermieter schon Bezahlt hat?

Damals hat der Kabelbetreiber, in alle Häuser den Anschluss verlegt.
Wer den Anschluss benutzte, musste die Kosten für den Anschluss ins Haus bezahlen, plus einen monatlichen Grundbetrag, für die Kabelnutzung.
Wenn der Vermieter die Kosten auf eigene Faust bezahlt, ohne sich vorher von seinen Mietern bestätigen zu lassen, wer den Anschluss überhaupt nutzen möchte, dann ist das sein eigenes Problem und mir entstehen dadurch keine Kosten.

Vermutlich ist das dem Vermieter im Nachhinein klar geworden, das er hier falsch gehandelt hat und möchte sich seine unnötigen Auslagen, von den Mietern zurückholen, koste es was es wolle.
Damals erteilte die Stadt dem Kabelbetreiber den Auftrag, alle Gebäude erhalten einen Kabelanschluss, damit nicht immer nachträglich Grabungsarbeiten durchgeführt werden müssen, wenn ein neuer Eigentümer, einen Kabelanschluss haben möchte.
Möchte deine Bekannte keinen Glasfaservertrag, muss sie auch keine Kosten tragen.
Der Vermieter kann seine Mieter auch nicht zwingen, einen Glasfaservertrag zu unterschreiben, ebenso die Anschlusskosten zu tragen und schon gar nicht mit der Drohung, die alte Telefonleitung zu kappen.
Da ist immer gut, wenn man eine Rechtschutzversicherung besitzt.

Einfach einmal bei der Stadtverwaltung nachhaken, was das Ganze mit dem Glasfaservertrag soll.
Das einzige was bei mir nach vielen Jahren unternommen wurde, am Anschlusskasten wurde eine Plombe angebracht, damit ich nicht unbemerkt, den Anschluss benutzen kann, wie mir der Monteur mitteilte und selbst das war Kostenlos, sonst hätte er auch diese Plombe nicht setzen dürfen.
Eine Unterschrift meinerseits, gab es ebenfalls nicht, hätten ja gleich eine Plombe setzen können, da ein Kabelanschluss nicht gewünscht war.

Gruss Karl, BS: Windows 10 Pro, Office Pro. Plus 2016_32-Bit. Motto: Leben und leben lassen!
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