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Zwangsvertrag bei neuem GlasfaserAnschluss?

RogerWorkman / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen. In Kiel wurden und werden neue Glasfaserkabel in der Altstadt bis in die Häuser verlegt. Hauseigentümer werden verpflichtet dies zuzulassen. Das Bauamt hat die Genehmigung zur  Verlegung und den technischer Anschluss einer privaten Firma erteilt. vermutlich sogar mit Gemeinkosten von der Stadt Kiel.

Nun das Problem. Wohnungseigentümer, Hauseigentümer, Mieter, sollen nun unter dem Hinweis, das VDSL abgeschaltet wird, den neuen Vertrag mit Glasfaser unterschreiben.

Ist das überhaupt zulässig? In Kiel giebt es fast überall bis in die Vororte bereits VDSL100000 und teilweise sogar VDSL250000.

Je nach Nutzung sind die Glasfaseranschüsse erheblich teuerer, ab 44,99€ /Monat  soll man unterschreiben und ist dann an einen Provider gebunden, den man eingentlich nicht möchte.

Hätte gern gewusst, wie so ein Prozedere sinnvoll abläuft, ohne, das die Bürger/Bewohner zur Kasse gebeten werden und andere Provider "ins Leere" laufen.

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RogerWorkman mawe2 „Mangels Anwendungsmöglichkeiten wäre auch zu ISDN-Zeiten ein DSL-Anschluss weitgehend sinnlos gewesen. Da gab es noch ...“
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Inwiefern profitiert man aber von Glasfaser, wenn auch der Kupferanschluss nie Störungen hat?

Grundsätzlich spricht technisch nichts gegen Glasfaser, außer die notwendigen Investitionen. Mit heutiger Straßenbautechnik und Anschlusstechnik halten sich Investionen jedoch im Rahmen. z.B. ganz Kiel nur ca. 4Mio€ bis in die letzte Ecke. Das ist nicht viel. Anstatt die Stadt die Erschließung selbst durchführt, werden "Genehmigungen" an diverse Privatunternehmen erteilt. Vielleicht einwenig Zuschuß von der Stadt.

Die Unternehmen müssen Ihre Kosten selbst wieder reinholen. Und da werden Firmen, Hauseigentümer, bis zum Mieter, möglichst alle zur Kasse "gebeten".  Diese Unternehmen verlegen Glasfaser nicht als Sozialleistung in die Häuser, sondern um Gewinne zu machen, langfristig. Verträge sind dafür ideal.  Der Vertieb dieser Vertäge ist oft mit Drückkolonnen organisiert.

Meine Frage ist allerdings im Ansatz noch nicht geklärt. Darf ein Vermieter dem Mieter durch Modernisierung , Glasfaser statt vorhandenes VDSL vorschreiben?  Der Mieter hat ein Recht auf Informationsfreiheit, sprich Internetzugang, aber mit welcher Geschwindigkeit und damit verbundenen Kosten?

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