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Artikel 11 & 13 Urheberrechtsgesetz - sehr guter Kommentar

Olaf19 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Grad gelesen:

Quelle: www.n-tv.de

Olaf19 meint: Steh' ich voll dahinter.

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Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Alpha13 fbe „Wenn dem so wäre warum braucht es dann ein europäisches Gesetz und dessen Ratifiziereung in den Mitgliedsländern? fbe“
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"Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien nicht unmittelbar wirksam und verbindlich, sondern sie müssen durch nationale Rechtsakte umgesetzt werden, um wirksam zu werden."

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)#Rechtswirkung

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsreform_der_Europ%C3%A4ischen_Union#Legislativer_Prozess

Weils ne EU-Richtlinie ist!

"Gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind die Verordnungen diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten"

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)

"europäische Gesetze" bedürfen keiner nationalen Rechtsakte!

Und wer nicht weiß, dass gegen das Urheberrecht im Netz im großen Rahmen und besonders bei Youtube verstoßen wird...

https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_(Informationskontrolle)

Aber du weißt definitiv nicht einmal was Zensur ist und die EU-Richtlinie ist definitiv keine!

Zensur betreiben da dann die Unternehmen, um möglichst billig Ihren schon vorher bestehenden (aber nicht verfolgten) rechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können!

Wenn, dann befaßt sich das Verfassungsgericht mit den Uploadfiltern!

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