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Hallo Leute, wer kann es glauben das wir Alle die katholische Ki

Ma_neva / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wer gestern Abend die Sendung vom ARD mit Jauch gesehen hat (21:45 Uhr Polit Talk), der war ganz sicherlich ebenso erschüttert wie ich. Jeder Bürger unseres Staates, egal ob Arbeitnehmer, Arbeitslos, Imigrant usw., Jeder zahlt ein in die katholische Kirche!
Diese Katholische Kirche verfügt über nebulöse Vermögen in 4 Teilen aufgegliedert, da ist sie sogar vor der Steuer geschützt. Sie hat ne eigne Bank (Proxy o.ä.), Häuser in m² so groß wie Westphalen und Berlin zusammen (~3 Milliarden), Weingüter und BrauereienUnentschlossen, aber rechnet sich gerne arm. Bei Kindergärten kein Zuschuß für Rollstuhl, sämtliche Bischöfe werden vom Staat und nicht von der Kirche mit monatlich 8500 € bezahlt. Recht und Recht? Hilfe! Dieses Recht resultiert aus dem Jahre 1803, nachdem Napoléon die Kirchen enteignet hatte und es als Staatseigentum erklärt hatte. Dazu gab es dann diese Entschädigung in einem Gesetz aus dem Jahre 1803! Das hat "angeblich" heute noch "Recht"! Da sollen Abfindungen in Höhe von 20 - 50 Milliarden  €  von der Kirche erst akzeptiert werden? Obwohl eindeutig Trennung von Kirche und Staat?
Man da lassen sich ja 80 Mio Bürger verarschen oder was sehe ich da falsch? Gesetze oder Festlegungen von 1803 noch heute gültig? Da gab es doch schon etliche Bereinigungen im BGB und sonstiger Gesetzgebung, da gab es noch kein einheitliches Deutschland, keine Einigung durch Stahl und Eisen und kein Kaiserreich, keine Weimarsche Republik, kein 3. Reich und keine BRD, aber ein Vertrag unter Napeleon soll trotzdem noch wirksam sein und die reichste Kirche (fast der Welt) so mit Hilfe von Arbeitslosen, H4 und Atheisten unterstützen? Echt nicht zu glauben was da abgeht!

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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Alpha13 Ma_neva „Hallo, kein Nazivertrag ist rechtsgültig . Kein Nazi Gesetz ...“
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Die Bundesregierung rief 1956 das Bundesverfassungsgericht zur Klärung der Frage an, ob dieser Vertrag Bedeutung für das fortgeltende Recht habe. In seinem 1957 gefassten Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht klar, das es über die völkerrechtliche Wirksamkeit des Vertrags nicht entscheiden könne. Innerstaatlich gesehen bestehe jedoch kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Zustandekommens. Da die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich ist, besteht somit in Anpassung an das Grundgesetz die Gültigkeit des Reichkonkordates weiter. „Die Errichtung einer staatlichen Organisation für das Gebiet der westlichen Besatzungszonen durch das Bonner Grundgesetz hat an der Geltung des Reichskonkordats zwischen den Vertragschließenden nichts geändert. Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich (BVerfGE 3, 319 f.). Daraus ergibt sich, dass die Bundesrepublik Deutschland an die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge gebunden ist. Für die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach dem Grundgesetz die Landesgesetzgebung zuständig ist, bestimmt Art. 123 Abs. 2 GG, dass sie unter den dort genannten Voraussetzungen in Kraft bleiben, und zwar ‚bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetz zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.’ Keiner dieser Beendigungsgründe trifft auf das Reichskonkordat zu. Neue Staatsverträge sind nicht abgeschlossen worden. Das Reichskonkordat ist unbefristet.“ (BVerfGE 6, 309 D. – I. 5.)

http://www.kas.de/wf/de/191.5739/

Und du willst halt definitiv nicht kapieren!!!

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Hallo, Ma_neva
Fang an. kongking
Hallo Manfred, aha: ... Prosseco