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Ganz genau cacare
Warum wohl? Jürgen jueki
Gesoffen? torsten40
gelöscht_137978 mi~we „Nun gibt es ein Urteil des Augsburger Landgericht zu der ...“
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Mahlzeit

Mich würde nach diesem Urteil interessieren, welche Konsequenzen das für die "Verurteilten" Abteilungen als Folge haben werden.

Wenn festgestellt wird, dass diese Durchsuchung illegal und völlig überzogen war, welche Folgen hat das für das ausstellende Amtsgericht bzw. Richter, der hier inkompetent gehandelt haben muss? Welche Folgen für den Staatsanwalt, der hierzu den Antrag stellen muss? Wenn keine Folgen zu befürchten sind, was nutzt dann das Urteil, außer man hat es?

Kann man gegen diesen Richter und Staatsanwalt rechtlich vorgehen wegen Verstoß gegen das das "Verhältnismäßigkeitsgesetz"? Wäre durch diesen Spruch nicht im nachhinein schon das Betreten der Räume Hausfriedensbruch, Nötigung u.ä.?

Mir schwirrt da immer wieder der Gedanke durch den Kopf, was bringt ein Urteil, wenn es keine Folgen für die in dem Fall Richter, Staatsanwälte usw. hat?

Oder bekommen die im Endeffekt noch nen feuchten Händedruck von ihrem Dienstherren und die schmunzelnde Aufforderung, das nicht wiederzutun?

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