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Ganz genau cacare
Warum wohl? Jürgen jueki
Gesoffen? torsten40
Max Payne gelöscht_300542 „Ich denke, eines sollte doch mal klargestellt werden. Wer ...“
Optionen
Beispiel 1: "Was Herr xxxx da getan hat, war/ist Rechtsbeugung!" = Strafbar  Beispiel 2: "Auf mich wirkt die Handlung des Herrn xxx wie Rechtsbeugung!" =  Legal

Darauf würde ich mich nur ungern verlassen. "Sie wirken auf mich wie ein Arschloch!" wird vermutlich teuer werden, wenn sich der Herr X beleidigt fühlt.

Wer andere einer Straftat bezichtigt, die dem beschuldigten nicht juristisch nachgewiesen wurde, begeht meines Erachtens selbst eine Straftat. Nämlich die der Verleumdung! 

Dann wäre jede Anzeige ein Risiko, da nicht vorhersehbar ist, wie ein Gericht entscheiden würde. Strafbar ist dies nur, wenn man einen anderen wider besseres Wissen einer Straftat bezichtigt. Das nennt sich dann falsche Verdächtigung (§ 164 StGB).

Aber wegen einem begründeten Anfangsverdacht eine Strafanzeige oder Strafantrag zu stellen, ist juristisch unproblematisch.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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