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Ebay: VK verseigert den (versicherten) Versand

i.fass / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich habe da mal was ganz Neues. Ich habe für gut 60 Euro ein Paar Ohrstecker ersteigert. Als Versandart war "Einschreiben" angegeben und 2,40 Euro als Betrag. Ich habe im letzten Moment geboten und daher erst nach der Aktion nach dem versicherten Versand auf meine Kosten gefragt.

Die Verkäuferin reagierte mit einem Einzeiler, der mir wohl sagen sollte, dass es als Päckchen ohne Mehrkosten verschickt wird.

Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich schon das Einschreiben schon deshalb nicht will, weil es nur bis 25 Euro versichert ist und das Päckchen doch gar nicht und nochmals betont, dass ich die Kosten selber tragen werde und sie auch alle gängigen Paketdienste nehmen kann, wobei sie im Umkreis von 600 Metern um die Ebay-Adresse Zwei Postshops und einen Hermesshop hat, was ich ihr auch geschrieben hatte.

Darauf kam eine patzige Mail, in der mir der Rücktritt nahegelegt wurde, vorsichtig mal ausgedrückt.Darauf habe ich ähnlich patzig geantwortet und einige Paragraphen des BGB erwähnt.

Als letztes kam eine etwas hysterische Mail, aus der hervorgeht, dass sie wohl nicht versenden will. Und nun ist Funkstille.

Wie sollte ich wohl am Besten vorgehen? Ich will auf jeden Fall meine Stecker haben und es darf der Verkäuferin gerne etwas weh tun im Portemonnaie.

Gibt es für sowas eine empfehlenswerte Anlaufstelle?

(P.S. Na prima, man kann die Typos im Betreff nicht heraus editieren.)

Olaf19 i.fass „Ich bin laut BGB im Recht, habe das Recht auf Auslieferung, ...“
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Ich bin laut BGB im Recht, habe das Recht auf Auslieferung, das Recht auf Bestimmung der Versandart.

Auch dann, wenn diese Versandart von dem abweicht, was der Verkäufer angeboten hat? Immerhin, sobald du ein Gebot abgibst oder auf Sofortkauf gehst, erklärst du dich ja mit allen Bedingungen als einverstanden.

Natürlich ist es dein gutes Recht, den Verkäufer zu fragen, ob für ihn nicht doch eine andere Versandart in Frage käme, nur kann ich mir kaum vorstellen, dass er nach BGB dazu verpflichtet ist, darauf einzugehen.

CU
Olaf