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Ebay: VK verseigert den (versicherten) Versand

i.fass / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich habe da mal was ganz Neues. Ich habe für gut 60 Euro ein Paar Ohrstecker ersteigert. Als Versandart war "Einschreiben" angegeben und 2,40 Euro als Betrag. Ich habe im letzten Moment geboten und daher erst nach der Aktion nach dem versicherten Versand auf meine Kosten gefragt.

Die Verkäuferin reagierte mit einem Einzeiler, der mir wohl sagen sollte, dass es als Päckchen ohne Mehrkosten verschickt wird.

Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich schon das Einschreiben schon deshalb nicht will, weil es nur bis 25 Euro versichert ist und das Päckchen doch gar nicht und nochmals betont, dass ich die Kosten selber tragen werde und sie auch alle gängigen Paketdienste nehmen kann, wobei sie im Umkreis von 600 Metern um die Ebay-Adresse Zwei Postshops und einen Hermesshop hat, was ich ihr auch geschrieben hatte.

Darauf kam eine patzige Mail, in der mir der Rücktritt nahegelegt wurde, vorsichtig mal ausgedrückt.Darauf habe ich ähnlich patzig geantwortet und einige Paragraphen des BGB erwähnt.

Als letztes kam eine etwas hysterische Mail, aus der hervorgeht, dass sie wohl nicht versenden will. Und nun ist Funkstille.

Wie sollte ich wohl am Besten vorgehen? Ich will auf jeden Fall meine Stecker haben und es darf der Verkäuferin gerne etwas weh tun im Portemonnaie.

Gibt es für sowas eine empfehlenswerte Anlaufstelle?

(P.S. Na prima, man kann die Typos im Betreff nicht heraus editieren.)

angelpage i.fass „Ich habe es mittlerweile recherchiert.Nach Ebay-Adresse ...“
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Lächelnd Klingt ja in vielen Beiträgen wie Irrenhaus: Jemand verkauft, weist auf Versand (Einwurfeinschreiben? da bleibt ja nicht einmal Geld für Verpackung, Weg zur Post, Zeitaufwand usw. übrig) hin und Vertrag kommt durch Höchstangebot zustande. Also einer will den Preis für das bezahlen und kaufen, der andere wollte es loswerden. Ist bis dahin ein sauberes Geschäft.

Nun hat ja aber der Bieter nicht den Anbieter gekauft. Weshalb muss oder soll der nachträglich zusätzlichen Aufwand kostenlos! betreiben?

Das wäre genauso idiotisch, wenn der Anbieter jetzt andersherum nachträglich den doppelten Preis beanspruchen würde. Kann man alles machen, wenn beide! Seiten diesem neuen, völlig anderen  Geschäft zustimmen.

Nee, solche "Schnäppchenjäger", die sich einbilden, mit ihren paar Pfennigen auch  Leib und Seele des Anbieters zu kaufen, sind die Seuche bei eBay. Deshalb fliegt leider längst mehr brauchbares Zeug in den Müll, als bei eBay angeboten wird. Ich verzichte deshalb wie auch viele andere Nickles-Fans seit Jahren auf den Verkauf.

Ein Anwalt, der das anders sieht, würde einen Prozess für den Threadersteller (vermutlich - da ich ja keine Rechtsauskunft geben will) verlieren.

Übrigens, der "Nepper" ist hier wohl eher der Käufer.