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Ebay: VK verseigert den (versicherten) Versand

i.fass / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich habe da mal was ganz Neues. Ich habe für gut 60 Euro ein Paar Ohrstecker ersteigert. Als Versandart war "Einschreiben" angegeben und 2,40 Euro als Betrag. Ich habe im letzten Moment geboten und daher erst nach der Aktion nach dem versicherten Versand auf meine Kosten gefragt.

Die Verkäuferin reagierte mit einem Einzeiler, der mir wohl sagen sollte, dass es als Päckchen ohne Mehrkosten verschickt wird.

Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich schon das Einschreiben schon deshalb nicht will, weil es nur bis 25 Euro versichert ist und das Päckchen doch gar nicht und nochmals betont, dass ich die Kosten selber tragen werde und sie auch alle gängigen Paketdienste nehmen kann, wobei sie im Umkreis von 600 Metern um die Ebay-Adresse Zwei Postshops und einen Hermesshop hat, was ich ihr auch geschrieben hatte.

Darauf kam eine patzige Mail, in der mir der Rücktritt nahegelegt wurde, vorsichtig mal ausgedrückt.Darauf habe ich ähnlich patzig geantwortet und einige Paragraphen des BGB erwähnt.

Als letztes kam eine etwas hysterische Mail, aus der hervorgeht, dass sie wohl nicht versenden will. Und nun ist Funkstille.

Wie sollte ich wohl am Besten vorgehen? Ich will auf jeden Fall meine Stecker haben und es darf der Verkäuferin gerne etwas weh tun im Portemonnaie.

Gibt es für sowas eine empfehlenswerte Anlaufstelle?

(P.S. Na prima, man kann die Typos im Betreff nicht heraus editieren.)

angelpage mawe2 „Von kostenlos war doch gar keine Rede! i.fass schrieb doch ...“
Optionen

@mawe2: Lies langsam: Angebotene Leistung (d.h. ein Angebot, keinerlei Zwang zum Annehmen!) gegen vereinbartes Geld. Und deshalb "Er muss ..." überhaupt nichts über diesen Vertrag hinaus. Er/sie kann, braucht aber nicht ...

Weshalb soll sie jetzt zusätzlichen (Spam-) Mail- Verkehr, Telefonate oder gar Hausbesuche über sich ergehen lassen? Weshalb muss sie sich ausfragen, belehren, bedrohen, beleidigen usw. usf. lassen? Soll sogar die Familie dort auseinandergebracht werden? Das wäre ja bereits Seximus, wenn hier die Frau nicht als eigenständige geschäftstüchtige Person betrachtet wird.

Deshalb: Wieviel Euro sollte die Verkäuferin zusätzlich für diese ungerechtfertigten, für sie offensichtlich penetranten Handlungen als Schmerzensgeld verlangen?

usw. usf. - ist aber nicht mein Thema. Ich wollte nur die irre Richtung der Diskussion etwas bremsen.

Deine letzten Frage kannst du auch selbst beantworten: wer will den (sogar schriftlich vereinbarten eBay-)  Vertrag einhalten und wer nicht? Wer klagt bisher zudem den Verkäufer unter "Nepp" hier im Forum unberechtigt an und droht sogar -völlig unqualifiziert- mit BGB, Anwalt und "es darf der Verkäuferin gerne etwas weh tun im Portemonnaie.".

Sachlich: Differenzen bei eBay-Geschäften sollten immer zuerst über eBay geklärt werden. Da hat allerdings die Verkäuferin wohl auch die besseren Karten.