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GEZ - da könnte sich jemand verrechnet haben

winnigorny1 / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.

Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.

War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:

http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index

Ach, das könnte schön sein..... dideldumm

dirk42799 mawe2 „Es geht ja nicht darum, dass das Konto nicht gedeckt ist! ...“
Optionen

Sicher kannst Du die Lastschrift zurückgeben.
Und ja: das kostet Dich nichts - zunächst.
Denn sollte der Empfänger der Zahlung eine Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften von Dir haben, dann kann man diese Lastschrift höchstens dann kostenfrei zurückgeben, wenn der Anspruch per se unbegründet ist. Andernfalls kann und wird der Empfänger die ihm entstandenen Kosten zu recht zurückfordern.

Ein Ansatz könnte aber sein:
Rücklastschrift und gleichzeitig direkt die Gebühr manuell hinterherüberweisen und im Verwendungszweck neben den üblichen Angaben den Hinweis "Zahlung unter Vorbehalt" eintragen.
In einem parallelen Schreiben dann die Einzugsermächtigung für die Zukunft widerrufen und darauf hinweisen, daß man selber überweisen wird, dies aber unter Vorbehalt, da man angesichts der aktuellen Prüfung des Gesetzes an dessen Verfassungsmäßigkeit zweifelt.

Sollte dann - in 2, 3,... Jahren - irgendwann ein finales Urteil kommen, kann man nur bei unter Vorbehalt gezahlten Leistungen auch außerhalb etwaiger Verjährungsfristen die Kohle zurückverlangen.

Gruß,
Dirk

Wie man ... T6T8