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Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

Olaf19 W@ldemar „Das ist schon Haarspalterei, wo fängts an und hört es auf, ...“
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Das ist schon Haarspalterei, wo fängts an und hört es auf

Eigentlich ist es doch ganz simpel: Verkaufe ich ein Produkt vom Hersteller XYZ, dann muss es erlaubt sein, XYZ auch zu erwähnen - verkaufe ich etwas anderes, dann eben nicht.

Da sehe ich noch nicht einmal das Problem von Grauzonen und rechtlicher Unsicherheit - das ist ein ganz klares Ja oder Nein, Hopp oder Topp.

Um so erstaunlicher finde ich, die Ergebnisse dieses Threads - man darf Produkte von XYZ zwar weiterverkaufen, man darf es nur nicht laut sagen.

Oder darf man es doch laut sagen, wenn man - siehe Ausgangsfragestellung - einen entsprechenden Warnhinweis gegeben hat?

Wenn man hochpreisige Markenartikel kauft, kommt man bei späterer Weiterveräußerung normalerweise in den Genuss eines höheren Wiederverkaufswertes. Wenn aktuelle Gerichtsurteile aber dahin tendieren, dass man den Markenartikel nicht mehr wahrheitsgemäß beim Namen nennen darf, man potenziellen Käufern also zwangsweise vorgaukeln muss, ihnen ein Noname-Produkt anzubieten, entfällt damit ein ganz wesentlicher Kaufanreiz für den Erwerb von Markenqualität: nämlich der Werterhalt.

Insofern schneiden sich die Hersteller hier ins eigene Fleisch mit ihrem Übereifer.

CU
Olaf