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Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

Olaf19 mawe2 „Dann darf ich also, wenn ich meinen Mercedes in einer ...“
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Wahrscheinlich wäre auch der Hinweis auf den "Stern am Kühler" bereits ein Verstoß gegen das Markenrecht...

Aber das Problem geht ja noch viel weiter. Nehmen wir also an, ich schweige den Hersteller meines zu verkaufenden Artikels einfach tot, und die genaue Modellbezeichnung gleich mit - schließlich könnte man daraus ja auch schon ableiten was es ist.

Nun stelle ich aber bei einer ebay-Auktion immer mindestens eine Abbildung des Artikels mit ein. Muss ich jetzt mit einem Bildbearbeitungsprogramm das Markenlogo samt Modellbezeichnung sowie alle anderen charakteristischen Merkmale der Marke wegretuschieren?

Bei einem Trainingsanzug von Adidas hätte ich damit richtig Arbeit, denn die verräterischen weißen Streifen ziehen sich ja von ganz oben nach ganz unten...

Damit aber immer noch nicht genug. Ein Kaufinteressent schreibt mich an, "hey die Teile sehen aber verdammt nach Adidas aus, wenn man sich die schwarzen Stellen einmal wegdenkt. Ist der Trainingsanzug etwa von Adidas?" - und ich muss nun antworten: "Neinnein, um Gotteswillen, ich bin doch nicht lebensmüde und nenne hier einen Markennamen".

In 99% der Fälle dürfte sich der Käufer nun ein Loch in den Bauch freuen, dass er einen hochwertigen Marken-Trainingsanzug zum Noname-Tarif ersteigert hat - zu meinem finanziellen Nachteil als Verkäufer.

Wenn ich noch größeres Pech habe, ist der Käufer ein eingefleischter Markenhasser und kann Adidas nicht ausstehen. Jetzt kann er mich bei ebay verpfeifen, dass ich eine unwahre Artikelbeschreibung abgegeben habe. Ebay straft mich dafür berechtigterweise mit einem Verstoß gegen die Grundsätze ab - eine Artikelbeschreibung samt Abbildungen muss ja schließlich der Wahrheit entsprechen.

Was lernen wir daraus?

Bloß keine Markenartikel mehr kaufen - beim Wiederverkauf steht man vor größten Problemen.

Insbesondere das Kaufargument "hoher Werterhalt = hoher Wiederverkaufswert" sticht nicht mehr, ganz im Gegenteil. Wenn ich für ein teures Markengerät gebraucht nicht mehr Geld bekomme als für ein billiges Noname-Teil, weil ich ja neuerdings verpflichtet bin, die Marke zu verschweigen, dann ist der Wertverlust bedeutend höher, als wenn ich gleich Noname gekauft hätte. Also Finger weg von renommierten Marken...

Cheers & Vorsicht, Satire!
Olaf