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Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

mawe2 Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Hallo Olaf,

grundsätzlich kann ich hier keine Rechtsberatung anbieten - ich bin kein Jurist.

Aber rein gefühlsmäßig scheint mir die von Dir zitierte Formulierung doch ziemlicher Nonsens zu sein.

Nehmen wir mal an, dass die Nennung des Markennamens in diesem Fall tatsächlich nicht erlaubt wäre (was ich nicht glaube), so wird wohl ein Richter, der darüber zu befinden hat, über die Formulierung

und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar
nur müde lächeln. Seit wann wird denn ein Gesetzesverstoß (wenn es denn einer ist) allein dadurch "neutralisiert", dass der Gesetzesbrecher dazu schreibt, dass es kein Gesetzesverstoß ist??

Dann könnte ein Taschendieb auf dem Weihnachtmarkt ja seine Straffreiheit allein dadurch sichern, dass er den Bestohlenen immer noch einen Zettel in die Jacke steckt "Ich habe Ihnen Ihre Geldbörse gestohlen. Dies geschieht nur, weil ich Geld brauche und stellt keinen strafrechtlichen Tatbestand dar!" :-)

Also ich würde beim Verkauf von Markenartikeln ganz klar den Artikel auch genau so nennen, wie er (und die Marke) wirklich heißt. Natürlich muss ich mir sicher sein, dass er echt ist... Sollte an diesem Punkt Unklarheit herrschen, kann es wirklich Ärger geben.

Wenn ich heute eine Attitass-Trainingshose irgendwo kaufe, kann ich ja schon nicht sicher sein, dass sie wirklich echt ist... Wie soll ich die dann nennen, wenn ich sie wieder verkaufe??

Gruß, mawe2