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Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

W@ldemar Olaf19 „Das ist ja auch völlig logisch - da würde ich mich auch ...“
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Das ist schon Haarspalterei, wo fängts an und hört es auf, aber insgesamt......gabs das in Form der damaligen Abmahnwellen für private Websitebetreiber auch schon. Ich stelle mir halt die Frage, wer dadurch geschädigt wird. Realistisch betrachtet niemand. Aber die Rechtsprechung scheint das anders zu sehen.