Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

Olaf19 mawe2 „Hallo Olaf, grundsätzlich kann ich hier keine ...“
Optionen
grundsätzlich kann ich hier keine Rechtsberatung anbieten - ich bin kein Jurist.

Grüß dich mawe, über diesen Punkt brauchen wir uns keine Gedanken zu machen - Forendiskussionen über vermeintliche Rechtsfragen sind noch lange keine Rechtsberatung. Auch dann nicht, wenn einer fragt, was hättet ihr getan.

Übrigens auch das wieder ein schönes Beispiel für den Verklausulierungswahn unserer Zeit: da schreibt jemand irgendetwas, was nach Paragrafen riecht, und schon - oops, ich darf hier ja gar keine Rechtsberatung geben :-o

Dann könnte ein Taschendieb auf dem Weihnachtmarkt ja seine Straffreiheit allein dadurch sichern, dass er den Bestohlenen immer noch einen Zettel in die Jacke steckt "Ich habe Ihnen Ihre Geldbörse gestohlen. Dies geschieht nur, weil ich Geld brauche und stellt keinen strafrechtlichen Tatbestand dar!" :-)

Deswegen mein Beispiel mit dem Wohnungseinbruch. Wenn ich rechtmäßiger Mieter oder Eigentümer bin, darf ich meine Wohnung aufschließen, ohne dass ich mir ein Schild um den Bauch hängen muss, wo draufsteht, dass alles in Ordnung ist. Wenn ein Einbrecher sich dieses Schild umhängte, wäre es trotzdem ein Einbruch. Also wie man es dreht und wendet, es macht so oder so keinen Sinn.

THX
Olaf