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News: 10 Stunden "Zwangspause"

Ubisoft's neuer Kopierschutz macht Kunden sauer

Michael Nickles / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Bereits die Ankündigung von Ubisoft's neuem DRM-Schutz für Computerspiele sorgte für Empörung und Spott (Ubisoft startet Zwangs-Internetverbindung). Neue Ubisoft-Titel wie "Silent Hunter 5", "Assassin's Creed 2" und "Die Siedler 7" können nur noch nach Anmeldung bei Ubisoft und während dem Spiel permanent bestehender Internet-Verbindung gezockt werden.

Spötter gingen davon aus, dass der neue Schutz sowieso geknackt wird und nur eine Quälerei für ehrliche Kunden wird. Im ersten Punkt hatten die Spötter recht. Gerade mal 24 Stunden hat es gedauert, bis das erste Spiel mit dem neuen Schutz ("Silent Hunter 5") gecrackt war. Angeblich soll ein recht simpler Crack genügt haben, um Ubisoft's neuen Kopierschutz zu knacken.

Seit Bekanntgabe des "Cracks" geht es rund. Ubisoft versuchte das zunächst als "Falschmeldung" herunterzuspielen. Man behauptete, dass gecrackte Spiele nicht vollständig und fehlerhaft, also unspielbar sind. Blöderweise berichteten auch ehrliche Kunden von Problemen mit dem Spiel. Es ist also unklar, ob die gecrackten Games tatsächlich fehlerhaft sind, oder ob es generell am Spiel liegt, also erstmal ein paar Patches her müssen.

Als total richtig hat sich indessen das zweite Argument der Spötter erwiesen, dass ehrliche Kunden wieder mal verarscht werden. Pcgames.de hat beispielsweise nachgewiesen, dass es zu Problemen kommt, wenn die Internetverbindung während dem Zocken einen Aussetzer hat. Spieler fallen dann eventuell zu einem früheren Spielstand zurück, können nicht am erreichten Punkt weiterspielen. Am Wochenende beschwerten sich laut Futurezone im europäischen Forum von Ubisoft zahlreiche Spieler von " Assassin's Creed 2", dass es Ausfälle bei den DRM-Servern gab.

Ein Ubisoft-Sprecher räumte gegenüber Futurezone ein, dass es tatsächlich Probleme gab, die inzwischen allerdings behoben worden sein sollen. Die Server waren dem Ansturm der Assasin's Creed 2 Fans am ersten Wochenende nach dessen Erscheinen wohl nicht gewachsen. Angeblich konnten die Spieler ihr Game bis zu 10 Stunden lang nicht zocken.

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Nickeline digitalray „deswegen kauft man sich ja auch ein online game nee, im ernst: ubisoft schreibt:...“
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Mich würde einmal interessieren, inwieweit es rechtlich überhaupt zulässig ist, den Weiterverkauf zu untersagen. Meines Erachtens ist dies eine unzulässige Benachteiligung des Käufers.

Hätte ich ein solches Spiel, ich würde es darauf ankommen lassen. Das heiße, ich wäre keinesfalls bereit, meine ECHTEN Daten bei der Anmeldung anzugeben, um den Account im Weiterverkaufsfall risikolos weitergeben zu können. Verbieten lassen würde ich mir den Weiterverkauf jedenfalls nicht.

Dazu wir es aber nicht kommen können, da ich solch einer Verkaufsphilosophie grundsätzlich mit dem Boykott ALLER Produkte jener Firma entgegne. Sollen sich andere für dumm verkaufen lassen, ich jedenfalls tue es nicht.

Eure NiNe

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
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