Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge

News: Jagd auf Tauschbörsennutzer

Ab Montag geht der Wahnsinn ab

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Monaten tobt die Diskussion um die Einführung des "Gesetzes zur Stärkung von Rechteinhabern" (siehe News Der Auskunftsanspruch gegen jedermann kommt). Trotz heftiger Proteste, wurde der umstrittene Gesetzesentwurf im April von Bundestag verabschiedet (siehe News Auskunftsanspruch durchgewunken).

Simpel ausgedrückt geht es darum, dass Tauschbörsen-Nutzer leichter geschnappt werden können. Die Industrie braucht nicht mehr erst Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, sondern kann direkt Internet-Provider direkt per Richter zur Herausgabe von Daten (IP-Adressen) zwingen.

Dabei sollen Richter allerdings nur bei Urheberrechtsverletzungen in "gewerblichem" Ausmaß aktiv werden, "kleine Privat-Verbrecher" sollen verschon werden. Der Knackpunkt dabei ist, dass der Begriff "gewerblich" nicht wirklich definiert ist.

Ein Bestandteil der Neuregelung ist, dass Abmahnungen bei Erstvorfall nur maximal 100 Euro kosten dürfen. Das könnte den "Abmahnkanzleien" eigentlich das Geschäft versauen. Die 100 Euro Regel greift allerdings nur, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Abmahnkanzleien müssen also künftig nur behaupten es handle sich bei einer urheberrechtlichen Verletzung um ein gewerbliches Ausmaß und dann bleibt alles beim Alten. Nur halt, dass die Abmahner jetzt noch schneller an Daten rankommen um abkassieren zu können.

Die neue Gesetzesregelung tritt ab Montag 1. September 2008 in Kraft.

bei Antwort benachrichtigen
Abwarten und Tee trinken! Olaf19
? dein.nachbar
dein.nachbar Olaf19 „Und wie lautet dann die "klare Definition"? ;-)“
Optionen

hi olaf,


da haste natürlich recht.
du meinst aber, dass es in einigen fällen schwierig zu beurteilen ist, ob gewerblich oder nicht. das stimmt ja - der begriff selbst ist aber dennoch recht klar definiert.
wenn du mal, z.b. beim studium, gesellschaftswissenschaftlich gearbeitet hast, merkt man schnell, dass es quasi bei jedem terminus losgeht mit "es gibt keine einheitl. definition für diesen begriff"...und dann kriegste erstmal ne kleine auswahl um die ohren geknallt.
das ist aber bei "gewerbe" nicht der fall. die zuordnung in einigen einzelfällen kann sich aber tatsächlci schwierig gestalten.


dein nachbar

bei Antwort benachrichtigen
Definition Gewerblich. SmallAl