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News: Jagd auf Tauschbörsennutzer

Ab Montag geht der Wahnsinn ab

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Monaten tobt die Diskussion um die Einführung des "Gesetzes zur Stärkung von Rechteinhabern" (siehe News Der Auskunftsanspruch gegen jedermann kommt). Trotz heftiger Proteste, wurde der umstrittene Gesetzesentwurf im April von Bundestag verabschiedet (siehe News Auskunftsanspruch durchgewunken).

Simpel ausgedrückt geht es darum, dass Tauschbörsen-Nutzer leichter geschnappt werden können. Die Industrie braucht nicht mehr erst Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, sondern kann direkt Internet-Provider direkt per Richter zur Herausgabe von Daten (IP-Adressen) zwingen.

Dabei sollen Richter allerdings nur bei Urheberrechtsverletzungen in "gewerblichem" Ausmaß aktiv werden, "kleine Privat-Verbrecher" sollen verschon werden. Der Knackpunkt dabei ist, dass der Begriff "gewerblich" nicht wirklich definiert ist.

Ein Bestandteil der Neuregelung ist, dass Abmahnungen bei Erstvorfall nur maximal 100 Euro kosten dürfen. Das könnte den "Abmahnkanzleien" eigentlich das Geschäft versauen. Die 100 Euro Regel greift allerdings nur, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Abmahnkanzleien müssen also künftig nur behaupten es handle sich bei einer urheberrechtlichen Verletzung um ein gewerbliches Ausmaß und dann bleibt alles beim Alten. Nur halt, dass die Abmahner jetzt noch schneller an Daten rankommen um abkassieren zu können.

Die neue Gesetzesregelung tritt ab Montag 1. September 2008 in Kraft.

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Abwarten und Tee trinken! Olaf19
InvisibleBot Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
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Ich denke auch dass es für die Abmahnindustrie durch diese Regelung schwieriger wird, an ihre Opfer zu kommen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die keinen Zugriff auf die in der Vorratsdatenspeicherung enthaltenen Daten bekommen, sondern nur auf die "normalen", zu Abrechnungszwecken gespeicherten Daten.
Die meisten Provider speichern zu Abrechnungszwecken aber gar nichts mehr, wenn der Kunde ne Flatrate hat. Einige (z.B. die Telekomiker) immerhin noch 7 Tage.
Da darf sich der Herr Rechtsverdreher ganz schön beeilen, wenn er noch jemanden erwischen will. Bei den Providern die nix speichern ist sowieso Feierabend sobald der Kunde die Internetverbindug trennt, da werden die sich wahrscheinlich nicht mal die Mühe machen diese Provider zu fragen. Bei den anderen muss der Rechtsverdreher, sobald er die IP hat, erstmal einen Richter dafür begeistern, dass der ihm das als "gewerbliche" Story abkauft.

Gewerblich ist nicht näher definiert, müsste aber eigentlich darauf hinauslaufen, dass jemand Geld damit verdienen will. Das ist aber bei Tauschbörsen nicht der Fall, selbst bei Verbreitung. Bin gespannt wie die Richter das sehen.

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? dein.nachbar
Definition Gewerblich. SmallAl