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News: Jagd auf Tauschbörsennutzer

Ab Montag geht der Wahnsinn ab

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Monaten tobt die Diskussion um die Einführung des "Gesetzes zur Stärkung von Rechteinhabern" (siehe News Der Auskunftsanspruch gegen jedermann kommt). Trotz heftiger Proteste, wurde der umstrittene Gesetzesentwurf im April von Bundestag verabschiedet (siehe News Auskunftsanspruch durchgewunken).

Simpel ausgedrückt geht es darum, dass Tauschbörsen-Nutzer leichter geschnappt werden können. Die Industrie braucht nicht mehr erst Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, sondern kann direkt Internet-Provider direkt per Richter zur Herausgabe von Daten (IP-Adressen) zwingen.

Dabei sollen Richter allerdings nur bei Urheberrechtsverletzungen in "gewerblichem" Ausmaß aktiv werden, "kleine Privat-Verbrecher" sollen verschon werden. Der Knackpunkt dabei ist, dass der Begriff "gewerblich" nicht wirklich definiert ist.

Ein Bestandteil der Neuregelung ist, dass Abmahnungen bei Erstvorfall nur maximal 100 Euro kosten dürfen. Das könnte den "Abmahnkanzleien" eigentlich das Geschäft versauen. Die 100 Euro Regel greift allerdings nur, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Abmahnkanzleien müssen also künftig nur behaupten es handle sich bei einer urheberrechtlichen Verletzung um ein gewerbliches Ausmaß und dann bleibt alles beim Alten. Nur halt, dass die Abmahner jetzt noch schneller an Daten rankommen um abkassieren zu können.

Die neue Gesetzesregelung tritt ab Montag 1. September 2008 in Kraft.

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Olaf19 Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
Optionen
> ...sondern kann direkt Internet-Provider direkt per Richter
> zur Herausgabe von Daten (IP-Adressen) zwingen.


Öhm... der Provider braucht doch keine IP-Adressen herauszugeben? Die hat man doch schon! Vielmehr will man die Kundendaten haben, die sich hinter den IP-Adressen verbergen. Aber egal, wir wissen ja, wie es gemeint ist :-)

Ich finde diese Neuregelung auch ziemlich schlimm, aus den gleichen Erwägungen, die meine Vorposter schon angestellt haben. Die Frage ist nur, wie sich das in der Praxis auswirkt. Die Musikindustrie bekommt ja keine hoheitlichen Rechte zugeteilt - es ist immer noch ein Richter im Spiel. Der Knackpunkt ist also, wie bereitwillig Richter dazu übergehen, die Provider zur Herausgabe der Kundendaten zu zwingen. Das muss man aber erst einmal abwarten, dazu kann man aus dem luftleeren Raum noch gar nichts sagen.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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? dein.nachbar
Definition Gewerblich. SmallAl