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News: Jagd auf Tauschbörsennutzer

Ab Montag geht der Wahnsinn ab

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Monaten tobt die Diskussion um die Einführung des "Gesetzes zur Stärkung von Rechteinhabern" (siehe News Der Auskunftsanspruch gegen jedermann kommt). Trotz heftiger Proteste, wurde der umstrittene Gesetzesentwurf im April von Bundestag verabschiedet (siehe News Auskunftsanspruch durchgewunken).

Simpel ausgedrückt geht es darum, dass Tauschbörsen-Nutzer leichter geschnappt werden können. Die Industrie braucht nicht mehr erst Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, sondern kann direkt Internet-Provider direkt per Richter zur Herausgabe von Daten (IP-Adressen) zwingen.

Dabei sollen Richter allerdings nur bei Urheberrechtsverletzungen in "gewerblichem" Ausmaß aktiv werden, "kleine Privat-Verbrecher" sollen verschon werden. Der Knackpunkt dabei ist, dass der Begriff "gewerblich" nicht wirklich definiert ist.

Ein Bestandteil der Neuregelung ist, dass Abmahnungen bei Erstvorfall nur maximal 100 Euro kosten dürfen. Das könnte den "Abmahnkanzleien" eigentlich das Geschäft versauen. Die 100 Euro Regel greift allerdings nur, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Abmahnkanzleien müssen also künftig nur behaupten es handle sich bei einer urheberrechtlichen Verletzung um ein gewerbliches Ausmaß und dann bleibt alles beim Alten. Nur halt, dass die Abmahner jetzt noch schneller an Daten rankommen um abkassieren zu können.

Die neue Gesetzesregelung tritt ab Montag 1. September 2008 in Kraft.

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Marcel39 Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
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Hi!

auf die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallenden Daten darf nicht zugegriffen werden.

Aber bei DSL-Flatrates dürfen doch (AFAIK) keine Daten erhoben werden, da sie nicht "für Abrechnungszwecke" gebraucht werden, weil bei einer Flatrate alles Volumen und auch die Online-Zeit inklusive sind.

Also welche Daten fallen da an von denen ich ncoh nichts weiss?
Sonst machte das Gesetz doch kein Gewinn für die MI.


Gruss
Marcel

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Abwarten und Tee trinken! Olaf19
? dein.nachbar
Definition Gewerblich. SmallAl