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News: Jagd auf Tauschbörsennutzer

Ab Montag geht der Wahnsinn ab

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Monaten tobt die Diskussion um die Einführung des "Gesetzes zur Stärkung von Rechteinhabern" (siehe News Der Auskunftsanspruch gegen jedermann kommt). Trotz heftiger Proteste, wurde der umstrittene Gesetzesentwurf im April von Bundestag verabschiedet (siehe News Auskunftsanspruch durchgewunken).

Simpel ausgedrückt geht es darum, dass Tauschbörsen-Nutzer leichter geschnappt werden können. Die Industrie braucht nicht mehr erst Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, sondern kann direkt Internet-Provider direkt per Richter zur Herausgabe von Daten (IP-Adressen) zwingen.

Dabei sollen Richter allerdings nur bei Urheberrechtsverletzungen in "gewerblichem" Ausmaß aktiv werden, "kleine Privat-Verbrecher" sollen verschon werden. Der Knackpunkt dabei ist, dass der Begriff "gewerblich" nicht wirklich definiert ist.

Ein Bestandteil der Neuregelung ist, dass Abmahnungen bei Erstvorfall nur maximal 100 Euro kosten dürfen. Das könnte den "Abmahnkanzleien" eigentlich das Geschäft versauen. Die 100 Euro Regel greift allerdings nur, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Abmahnkanzleien müssen also künftig nur behaupten es handle sich bei einer urheberrechtlichen Verletzung um ein gewerbliches Ausmaß und dann bleibt alles beim Alten. Nur halt, dass die Abmahner jetzt noch schneller an Daten rankommen um abkassieren zu können.

Die neue Gesetzesregelung tritt ab Montag 1. September 2008 in Kraft.

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Abwarten und Tee trinken! Olaf19
Troublemaster Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
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Film und Musikindustrie laufen aber Sturm gegen diese Neuregelung. Warum würden die dagegen sein, wenn es für sie eine gute Regelung wäre.

Eine von der F&M-Industrie beauftragtes Unternehmen logt die IP-Adresse mit, darauf hin müssen die sich an einen Richter wenden, der die Genehmigung der Herausgabe der Adressdaten nur zustimmt, wenn ein Gewerbliches Ausmaß vorliegt (meines Wissens spricht man von min. 3000 €). Selbst wenn der Richter seine Genehmigung gibt, muss dieser Vorgang innerhalb von 7 Tagen über die Bühne gehen, da danach die Verbindungsdaten in den Vorratsdatenspeicher-Pool wandern, aus dem diese NUR bei schweren Straftaten (zu denen Filesharing nicht gehört) entnommen werden dürfen.

Die F&M-Industrie spricht sogar von einem Freifahrtschein für Filesharer.

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? dein.nachbar
Definition Gewerblich. SmallAl