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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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burhan computerattacke „Jetzt wird unsere Demokratie endgültig zu Grabe getragen. Wer erhält denn noch...“
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Warum nicht wieder ein Ermächtigungsgesetz ala 1936.

Wann bitte wurde das "Ermächtigungsgesetz verabschiedet?

Die Weimarer Verfassung sah ab 1919 die Möglichkeit von "Ermächtigungsgesetzen" vor.
Die ersten drei Ermächtigungsgesetze gab es in den Krisenjahren 1919 bis 1924.
So wurde in der Hälfte der Amtszeit von Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) mit Ermächtigungsgesetzen regiert.

Das was Du meinst ist das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom 23.03.1933.
Da die unter diesem Vorzeichen von der Regierung beschlossenen Gesetze weder vom Reichsrat beschlossen,
noch vom Reichspräsidenten gegengezeichnet werden mussten, wurde mit diesem Ermächtigungsgesetz
de facto die nationalsozialistische Diktatur etabliert. Die Gültigkeit des Gesetzes wurde zwar auf vier Jahre
begrenzt, jedoch 1937 und 1939 durch den Reichstag sowie 1943 per Führererlass verlängert.


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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19