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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19
Olaf19 gelöscht_84526 „Zu "Gewerbliches Ausmaß"...“
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Au Mann, das lernen die in diesem Leben auch nicht mehr:

> Nicht der Musikverlag selbst kann sich an den Internetanbieter wenden,...

Nee, der sowieso nicht.

Ein Musikverlag ist ein Dienstleister, der die Interessen der Komponisten und Songtexter gegenüber der Musikindustrie vertritt. Er sucht nach passenden Interpreten für die komponierten und getexteten Musiktitel und stellt Notenmaterial davon her (daher die Bezeichnung "Verlag"). Als Vergütung erhält er 40 der GEMA-Einnahmen seiner Kunden.

Mit dem ganzen Abmahnunwesen haben Musikverlage, volkstümlich ausgedrückt, einen Scheißdreck zu tun.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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