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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Stand-Art Olaf19
jueki Olaf19 „Stand-Art“
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Es erfreut das Herz eines unverstandenen -aber unverdrossenen- Kämpfers für die standartmäßige Wahrheit, das auch Du Dir Gedanken darüber machst, Olaf.
Denn der Beweis, das "Standart" überall, sogar im Duden falsch geschrieben wird ist ja erbracht: Man kann es bei mir nachlesen, das ich es richtig schreibe!
Und das ist ein eindeutiger und unwiderlegbarer Beweis für die Richtigkeit.
Obwohl, ich muß es sehr beschämt feststellen - auch ich habe mich schon ab und an von dieser Falsch- Schreib- Unsitte mit dem pappigen (auf sächsisch: "babbschen") d am Ende beeinflussen lassen.
Selten!
In den meisten Fällen gelang es mir aber, dies zu korrigieren.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19