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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Stand-Art Olaf19
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Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19
Max Payne Olaf19 „Ich wusste, dass das jetzt kommt :-))“
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Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich persönlich finde, dass das meiste, was heutzutage unter der Bezeichnung "Musik" in den Handel kommt, akustische Körperverletzung ist. Sowas kaufe ich nicht, lade es aber natürlich auch nicht irgendwo "umsonst" runter.
Dass diejenigen, die das irgendwo per Esel o.ä. runterladen, diesbezüglich anderer Meinung sind, ist anzunehmen. Aber mit Kulturgut hat es imo dennoch nicht mehr allzuviel zu tun. Da hat jeder Joghurt mehr Kultur(en) :-).

Oder - wie ich mal irgendwo in einem englischen "Filser"-Brief gelesen habe - "In modern art there ist not more art than in art-honey."

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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