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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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burhan Blackbird716 „mmmhhh ich verkaufe hin und wieder Sachen bei Ebay 4-10 Teile im Jahr . Bin ich...“
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ich verkaufe hin und wieder Sachen bei Ebay (4-10 Teile im Jahr).

Die aktuelle Rechtsprechung geht von etwa 20 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten aus,
wobei es egal ist, was verkauft wird. Es müssen nicht gleiche Teile (z.B. nur Tupper ) sein.
Ich habe deshalb mehrere Ebaykonten und nutze zum Verkauf jeden nur einen Monat, danach
wird er auf privat gestellt und ruht einige Zeit, bis durch die Bewertungen nicht mehr erkennbar
ist was ich verhökert habe. Ich verkaufe ca. 10x/Monat, habe noch nie Probleme gehabt,
keine Negative bekommen oder verteilt.
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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19