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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Olaf19 Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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> Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen
> Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos.


Also bis hierhin kann ich das so dramatisch nicht finden. Demnach ist nach wie vor ein Richter nötig, der darüber zu entscheiden hat, ob der Antragsteller ein berechtigtes Interesse hat, nach den Daten zu fragen. Es ist also nicht so, dass jeder hergelaufene Dödel Anspruch auf Auskunft hat. Entscheidend ist imho eher die Frage, wie streng oder lasch die Richter den Begriff "berechtigtes Interesse" auslegen - und ob es diesbezüglich bedeutende Unterschiede von Richter zu Richter geben wird.

> Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich,
> der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Das allerdings ist eine blödsinnige Regelung. Wenn ich mir irgendeinen Schund aus dem Internet herunterlade, den ich fünf Minuten später wieder lösche, verschaffe ich mir einen geldwerten Vorteil? Das ist nichts als eine reine "Gefälligkeitsregelung" für die MIFI - denen sich unser Gesetzgeber anscheinend bedeutend stärker verpflichtet fühlt als den Menschen, die ihn mit ihrem Wählervotum in Amt und Würden gehievt haben.

> Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Das wiederum ist ein - wenn auch nur kleiner - Lichtblick.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Autsch, sowas tut weh: Olaf19